Volkshochschule: Gemeinde Tuningen

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Volkshochschule

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Anmeldung / Bezahlung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie sich zu einem VHS-Kurs anmelden können.

Wählen Sie:

  • persönlich jeden Dienstag im Lebenshaus Ochsen Tuningen bei Frau Wölfle
  • Sie können dies aber auch telefonisch unter Telefonnummer: 01511 - 11 89 656 bei Frau Wölfle tun
  • Telefonische Anmeldung bei der vhs über die Hotline in VS Telefonnummer: 07720 82-3344 oder Telefonnummer: 07721 82-3344
  • Internet-Anmeldung über vhs.villingen-schwenningen.de

Unterrichtsräume

Die angebotenen Kurse und Veranstaltungen finden in verschiedenen Räumen statt:

  • Schule mit Eingang Schulstraße und Eingang Kantstraße
  • Sporthalle, Talstraße 13
  • VHS-Raum und Vereinsraum im kommunalen Kindergarten, Schulstraße 8

Ermäßigungen & Haftung

  • Nur für Jugendliche bis 18 Jahren
  • Für Arbeitslose (nur Leistungsbezieher mit schriftlichem Nachweis)
  • Bei Vorlage des Sozialpasses der Stadt Villingen-Schwenningen auf Nachfrage (07464 2644)

Die Volkshochschule übernimmt keine Haftung gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern, insbesondere nicht für Unfälle. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Volkshochschule Villingen-Schwenningen.

Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten

Die Volkshochschule kann Veranstaltungen absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, wenn die von der Volkshochschule verpflichtete Kursleiterin/der Kursleiter aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Volkshochschule liegen (z.B. Krankheit), ausfällt.

Die Teilnehmer / die Teilnehmerin kann bei Veranstaltungen mit 4 und mehr Terminen bis spätestens vor Beginn des 2. Unterrichtstermins durch schriftliche Erklärung bei der jeweiligen Geschäftsstelle zurücktreten und erhält das einbezahlte Entgelt in voller Höhe zurück. Fernbleiben gilt nicht als Rücktritt! Volle Rückerstattung auch, wenn Veranstaltungen nicht zustande kommen.

Bei Veranstaltungen mit Anmeldeschluss (Vermerk bei Kursankündigung) und bei Kursen mit weniger als 4 Terminen ist ebenso wie bei Wochenendveranstaltungen und Exkursionen das Entgelt auch bei einmaligem Besuch fällig. Rücktritt ist nur bis zum Anmeldeschluss - in der Regel eine Woche vor Beginn - möglich. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann eine Ersatzperson stellen.

Das einbezahlte Entgelt wird anteilig zurückerstattet, wenn eine Veranstaltung während ihres Verlaufs durch die VHS abgebrochen werden muss, oder wenn im Härtefall (gegen Vorlage eines Attestes o. ä.) ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin den Kursbeginn abbrechen muss.

Ein Entgelt kann nur gegen Vorlage des quittierten Teilnehmerausweises zurückgezahlt werden.