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Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kalkhof II“
Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Tuningen hat am 15.02.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kalkhof II" und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.
In öffentlicher Sitzung am 21.11.2024 hat der Gemeinderat über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aus der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen beraten, den Bebauungsplanentwurf festgestellt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB beschlossen.
Ziele und Zwecke der Planung
Das Bebauungsplanverfahren samt der Gewerbegebietsausweisung dient der Bedarfsdeckung bereits in Tuningen angesiedelter Betriebe, die ihren Erweiterungsbedarf bei der Gemeinde bereits angemeldet haben. Bereits im Jahr 2016 wurde ein Bebauungsplan „Gewerbestraße - Erweiterung“ für eine Erweiterung des Bestandsgebietes aufgestellt. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan 2009 zum Teil als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Kalkhof II" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verträgliche, gewerbliche Entwicklung geschaffen werden.
Standort
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Tuningen, westlich der verlaufenden BAB 81 und hat eine Größe von insgesamt circa 2,2 ha. Im Westen und Norden ist das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Im Süden grenzt das Gebiet an das derzeitige Gewerbegebiet an.
Planungsrechtliche Situation
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im „Regelverfahren“ mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt (2-stufiges Beteiligungsverfahren, Erarbeitung eines Umweltberichtes mit Eingriff- / Ausgleichsbilanzierung, artenschutzrechtlicher Einschätzung etc.).
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan 2009 zum Teil als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Eine Entwicklung eines Bebauungsplanes ist aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes nicht möglich, daher wird der Flächennutzungsplan 2009 im Parallelverfahren punktuell geändert. Dieses ist seitens der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen mit dem Aufstellungsbeschluss am 25.10.2022 gestartet worden. Der Feststellungsbeschluss der 57. Änderung wurde bereits am 22.02.2024 vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft gefasst. Derzeit liegt die Planung zur Genehmigung beim Regierungspräsidium Freiburg.
Umweltbezogene Informationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Tuningen verfügbar:
Im Rahmen des Umweltberichts (Fassung vom 07.11.2024, Büro Burkhard und Sandler):
- Schutzgut Mensch: Wohnumfeld, Erholungsfunktion, Gesundheit, Wohlbefinden
- Schutzgut Pflanzen, Biotope und Biologische Vielfalt: Ruderalvegetation, Bachabschnitt, Fettwiese mittlerer Standorte
- Tiere: Brutvögel (Goldammer), Fledermäuse
- Fläche: Landwirtschaft, Flächenversiegelung
- Geologie und Boden: Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper, Filter- und Pufferfunktion
- Wasser: Opalinuston-Formation, geringe Durchlässigkeiten
- Oberflächengewässer: Kötach, HQ-100
- Klima und Luft: Kaltluftentstehung
- Landschaft: Sichtbeziehung, Fernwirkung, Naherholung
- Kultur und andere Sachgüter: Bodendenkmale
Umweltrelevante Gutachten und Stellungnahmen:
- Brutvogelkartierung (Fassung vom August 2024, Christoph Hercher) (Relevanzprüfung für Vögel)
- Natura 2000 – Vorprüfung (Fassung vom 07.11.2024, Burkhard und Sandler)
- Schalltechnische Untersuchungen (Büro Heine und Jud)
- Stellungnahme des Landratsamts Schwarzwald-Baar (Landwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde, Amt für Wasser- und Bodenschutz) vom 25.04.2024, 22.04.2024 und vom 19.04.2024 mit Hinweisen zum Entzug landwirtschaftlicher Flächen, zu den Schutzgebieten, zum Artenschutz, zur Eingriffs-/Ausgleichregelung, zum Bodenschutz, zum Grundwasserschutz, zum HQ 100 und zu oberirdischen Gewässern
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.
Veröffentlichung
Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 02.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 unter www.tuningen.de veröffentlicht.
Darüber hinaus ist der Entwurf des Bebauungsplans in diesem Zeitraum auch im Rathaus Tuningen, Auf dem Platz 1, 78609 Tuningen, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an info@tuningen.de), bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Tuningen, 25.11.2024
Ralf Pahlow
Bürgermeister