Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wie Sie alle durch die Berichterstattung und auch durch die Bauarbeiten gesehen haben, ist das Projekt nun zu 60 % fertiggestellt. Sie haben ebenfalls gesehen, dass die ausführende Firma die Baustelle nach Fertigstellung des Bereiches „Auf der Breite“ verlassen hat. Sie teilte uns gegenüber auf Nachfrage mit, dass es für sie eine ruinöse Baustelle wäre. Das bedeutet, dass sich die bei der Ausschreibung eingereichten Preise, für die Firma während der Bauarbeiten als nicht auskömmlich kalkuliert, erwiesen haben. Dies ist jedoch auch Risiko des Unternehmers bei der Berechnung der Preise, um den Auftrag zu erhalten.
Wie ist nun die Sachlage konkret.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat zuerst zwingend festgelegt, dass wir zum 31.12.2011 das Projekt abgeschlossen haben müssen. Dies ist ja durch die Abreise der Firma in keinem Fall mehr zu erreichen. Jedoch haben wir erreichen können, dass uns eine Fristverlängerung bis zum 30.06.2012 gewährt wurde. Das bedeutet, dass wir das Projekt nach der Winterpause wie geplant fortsetzen werden.
Mögliche Bedenken, dass die einbezahlten Beiträge zum Förderverein nun nicht mehr zum Ziel führen, sind nicht gerechtfertigt. Wir werden das Projekt umsetzen, wie geplant. Es ist jedoch durchaus möglich, dass wir mit der bisherigen Firma noch einiges zu verhandeln haben. Dazu zählen auch angemeldete Mehrkosten von 130.000 €.
Diese Mehrkosten sind dadurch entstanden, dass verschiedene Positionen von der ausführenden Firma neu geschaffen wurden, entgegen Absprachen, Bauarbeiten abgerechnet werden u.v.m. Diese werden wir Position für Position mit der Firma besprechen. Die ihr zustehenden Beträge hat sie durch Abschlagszahlungen schon erhalten. Wir vertreten jedoch die Auffassung, dass nur die berechtigten Zahlungen anerkannt werden.
Die Kosten stellen sich wie folgt dar:
Ausschreibungsergebnis Tiefbau: 224.245,05 €; Abrechnungsantrag der Firma: 396.865,06 €; Anerkannter Betrag der Abrechnung: 262.660,50 €
Darin sind 86.000 € Mehrkosten enthalten. Die sind durch folgende Maßnahmen entstanden:
- Fehlende Leerrohre im 4. Kleeblatt
- Vorhandene Leerrohre Sieblegraben Teil – jedoch nicht nutzbar, weil verdrückt
- Unterführung L 181 unter der A 81
- Kreuzung Gewerbestraße Kalkhofstraße
- Spühlbohrung Kreisverkehr „Netto“ zur Anbindung Schwarzwaldstraße ans Netz
Wir haben schon Kontakt zu den beteiligten Firmen aufgenommen, um entsprechende Ersatzzahlungen zu erreichen, weil die Leistungen abgerechnet wurden, obwohl die Rohre fehlten bzw. fehlerhaft ausgeführt wurden. Hier wird sicherlich eine Entlastung des Gemeindehaushalts erfolgen. Wenn die Maßnahme nun nach der Winterpause plangemäß fortgesetzt wird, gehen wir im besten Fall von Mehrkosten in Höhe von 18.000 € aus.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Projekt erfolgreich fortgesetzt wird und alle Interessierten auch den Anschluss erhalten.
Die entsprechende Ausschreibung des Netzbetreibers ist nun abgeschlossen. Entgegen vieler Erwartungen, hat sich ein Netzbetreiber beworben. Die eingereichten Unterlagen werden gerade geprüft und in der Sitzung des Gemeinderates im Januar 2012 dann beraten und die Vergabe beschlossen. Somit ist der Betrieb des Netzes ebenfalls sichergestellt.
Gestatten Sie uns noch den Hinweis, dass der Betrieb des Netzes nichts mit den Diensten bei den jeweiligen Firmen zu tun hat. Diese Entscheidung obliegt allein dem Kunden, sprich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser.
Haben Sie noch weitere Fragen? Rufen Sie uns an!
Ihr Jürgen Roth
Mitgliedschaft im Förderverein - Rückzahlung der Einlagen - Verfahren
Aufgrund vieler Nachfragen von Eigentümern bzw. Interessierten möchten wir Ihnen gerne noch einmal die Voraussetzungen für die Hausanschlüsse mitteilen:
Wer kann Mitglied im Förderverein werden und welche Vorteile ergeben sich daraus?
Mitglied kann jeder werden, jedoch hat nur derjenige etwas davon, der sich im sog. „Berliner Modell“ befindet. Diejenigen erhalten einen Glasfaseranschluss und somit auch die Möglichkeit das schnelle Internet zu erhalten.
Im Sanierungsgebiet haben verschiedene Leitungen erhalten, sind jedoch nicht Mitglied im Verein, warum?
Nur die Mitglieder im Förderverein bekommen einen Glasfaseranschluss zu den genannten Konditionen. Es bedeutet nicht, dass das vorhandene Leerrohr im Keller auch dazu führt, dass man eine Glasfaser erhält. Auch die Kosten für die Herstellung werden dann nachträglich abgerechnet. Die Eigentümer, welche nicht im Förderverein sind, sein wollen, bzw. später den Anschluss haben wollen, bekommen selbstverständlich einen vollwertigen Anschluss, wenn sie es wollen. Jedoch wird der Eigenanteil bzw. der Anteil an der Herstellung des Hausanschlusses nicht wieder zurückbezahlt und zudem nach Aufwand und somit nicht pauschal und in der Regel teurer, abgerechnet.
Sie sehen also, dass sich die Mitgliedschaft jetzt lohnt, weil die Kosten der Investition wieder zurückbezahlt werden; aber nur jetzt, danach ist es ein Kostenersatz ohne Erstattung.
Wann muss man bezahlen?
Alle Mitglieder im Förderverein müssen ihre Einlage satzungsgemäß sofort bezahlen, um sich die Rückerstattung zu sichern. Die Nichtmitglieder oder später buchenden Interessenten zahlen ihren Kostenanteil für den Hausanschluss dann an die Gemeinde direkt ohne Rückerstattung.
Wenn ich jetzt warte, wird ein Anbieter mir den Anschluss kostenlos machen, stimmt das?
Nein das ist unrichtig. Diensteanbieter, wie z.B. 1 & 1, T-Online, Vodafone, Kabel BW und viele mehr gewähren kostenlosen Anschluss. Das setzt jedoch voraus, dass in dem Leerrohr eine Glasfaser liegt und diese aktiviert wird. Dies wird jedoch nur von uns durchgeführt. Wenn diese Glasfaser dann eingeblasen wurde und angeschlossen, kann dann die Firma Ihrer Wahl ihr Signal einspeisen. Vorher geht das nicht. Somit bleibt die Zahlungspflicht beim Eigentümer. Erst danach greift das Marketingkonzept des Anbieters!
Nicht alle Haushalte, im Sanierungsgebiet werden jetzt auch eine Glasfaser bekommen, richtig?
Ja das ist richtig. Wir haben nur begrenzt Platz in den Verteilerkästen. Somit gibt es Bereiche, die im Rahmen der Straßenmaßnahme Leerrohre erhalten, jedoch noch nicht angeschlossen werden können, weil der Verteiler nicht im Bereich „Berliner Modell“, sondern erst im „Stuttgarter Modell“ – sprich 2. Bauabschnitt – errichtet wird. Erst dann wird der Beitrag für den Hausanschluss fällig und das Signal kann gesetzt werden. Setzen Sie sich bitte in so einem Fall mit uns in Verbindung. Wir werden Ihnen klar sagen können, zu welchem Abschnitt Sie gehören.
Wer hilft mir bei Unklarheiten?
Fragen zum Fördervereinkann Ihnen der Vorsitzende Herr Boschert oder das Rathausteam bzw. ich selbst gerne beantworten.
Zu welchem Bereich gehöre ich und wie geht es weiter?Hier hilft Ihnen auch das Rathausteam bzw. ich selbst gerne weiter.
Alle technischen Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Lehmann vom Büro TI-Teleplan Tel.: 0160 96842111
Haben Sie noch weitere Fragen? Rufen Sie uns an!
Ihr Jürgen Roth