Ortskern II
Sanierungsprogramm "Ortskern II" in Tuningen
Die Gemeinde Tuningen setzt mit dem Landessanierungsprogramm "Ortskern II" wichtige Impulse für die nachhaltige Entwicklung und Attraktivierung des Dorfkerns. Ziel des Programms ist es, bestehende Gebäude mit Sanierungsbedarf zu erhalten, private und öffentliche Investitionen zu fördern und den Ortskern als lebendigen Mittelpunkt des Gemeindelebens zu stärken.
Eigentümer im Sanierungsgebiet haben die Möglichkeit, Fördermittel für Modernisierungsmaßnahmen zu beantragen, um beispielsweise Gebäude energetisch zu sanieren oder barrierefrei zu gestalten. Gleichzeitig wird durch die Aufwertung öffentlicher Plätze und Wege die Aufenthaltsqualität für alle Generationen erhöht.
Mit dem Sanierungsgebiet "Ortskern II" schaffen wir gemeinsam eine zukunftsfähige und lebenswerte Gemeinde, die Tradition und Moderne miteinander verbindet.
Für weitere Informationen und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie bei Ihren Projekten!
Ansprechpartnerin bei die STEG:
Dipl.- Ing. Jasmin Rapphold
Projektleiterin Stadterneuerung
Telefonnummer: 0761 2928137-12
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Standort Freiburg
Kartäuserstraße 51a
79102 Freiburg
Übersicht Sanierungsgebiet Ortskern II
Auftaktveranstaltung LSP „Ortskern II“
Am Donnerstag, 27.07.2017 fand die Sanierungsauftaktveranstaltung „Ortskern II“ im Sitzungssaal Ochsen statt. Gut 60 Bürgerinnen und Bürger nahmen an der Informationsveranstaltung teil und informierten sich über die geplanten Gemeindesanierungen und die Möglichkeiten selbst in Genuss von Zuschussmitteln zu gelangen. Auch wurde erläutert, dass der Gemeinderat so genannte „Gestaltungsrichtlinien“ erlassen hat, was die Ortsbildpflege innerhalb des Sanierungsgebietes betrifft.
Bei Rückfragen oder Interesse an der Sanierung teilzunehmen können Sie sich an Jasmin Rapphold von der STEG sowie an Frau Rothe vom Rathaus gerne wenden.
Richtlinien (PDF-Dokument, 1,89 MB, 28.07.2017)
Präsentation der Veranstaltung (PDF-Dokument, 9,06 MB, 28.07.2017)
Bekanntmachung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich "Ortskern II"
Der Gemeinderat der Gemeinde Tuningen hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 gem. § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierung Tuningen "Ortskern II" beschlossen.
In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen.
Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst ca. 11,50 ha und ist im Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 12.02.2016 abgegrenzt.
Gemäß § 141 Abs. 3 des BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekanntgemacht.
Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.
Die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Benutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihre Beauftragten im Untersuchungsgebiet sind gem. § 138, Abs. 1 des BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wird die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart beauftragt.
Tuningen, den 02.06.2016
gez.
Roth, Bürgermeister
Download Abgrenzungsplan (PDF-Dokument, 582,76 KB, 15.06.2016)