Ortskern II: Gemeinde Tuningen

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Ortskern II

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Auftaktveranstaltung LSP „Ortskern II“

Am Donnerstag, 27.07.2017 fand die Sanierungsauftaktveranstaltung „Ortskern II“ im Sitzungssaal Ochsen statt. Gut 60 Bürgerinnen und Bürger nahmen an der Informationsveranstaltung teil und informierten sich über die geplanten Gemeindesanierungen und die Möglichkeiten selbst in Genuss von Zuschussmitteln zu gelangen. Auch wurde erläutert, dass der Gemeinderat so genannte „Gestaltungsrichtlinien“ erlassen hat, was die Ortsbildpflege innerhalb des Sanierungsgebietes betrifft.

Bei Rückfragen oder Interesse an der Sanierung teilzunehmen können Sie sich an die Herren Munk und Neumann von der STEG sowie an Frau Ittig vom Rathaus gerne wenden.

Richtlinien

Präsentation der Veranstaltung

Bekanntmachung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich "Ortskern II"

Der Gemeinderat der Gemeinde Tuningen hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 gem. § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierung Tuningen "Ortskern II" beschlossen.
In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen.
Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst ca. 11,50 ha und ist im Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 12.02.2016 abgegrenzt.
Gemäß § 141 Abs. 3 des BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekanntgemacht.
Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.
Die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Benutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihre Beauftragten im Untersuchungsgebiet sind gem. § 138, Abs. 1 des BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wird die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart beauftragt.
Tuningen, den 02.06.2016
gez.
Roth, Bürgermeister