Das Rathaus informiert: Gemeinde Tuningen

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Kreistagswahl 2024: In welche Wahlkreise wird das Kreiswahlgebiet eingeteilt?

Artikel vom 27.07.2023

Voraussichtlich am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen statt, gemeinsam mit der Europawahl. Der Landkreis wird für die Wahlen in einzelne Wahlkreise eingeteilt. Dadurch wird gewährleistet, dass aus jeder Region des Landkreises Vertreter im Kreistag sind. Die Einteilung der Wahlkreise muss so sein, dass mindestens vier Sitze auf einen Wahlkreis entfallen. Um dies zu erreichen, mussten die bisherigen Wahlkreise geändert werden. Der Kreistag hat nun beschlossen, dass die Wahlkreise wie folgt eingeteilt werden:

Wahlkreis I -  Villingen-Schwenningen

umfasst die Stadt Villingen-Schwenningen mit allen Ortsteilen sowie die Gemeinde Unterkirnach

Wahlkreis II - Bad Dürrheim

umfasst die Stadt Bad Dürrheim mit allen Ortsteilen, die Gemeinde Tuningen sowie die Gemeinde Brigachtal mit allen Ortsteilen

Wahlkreis III - St. Georgen

umfasst die Stadt St. Georgen mit allen Ortsteilen, die Gemeinden Dauchingen, Königsfeld mit allen Ortsteilen, Mönchweiler und Niedereschach mit allen Ortsteilen

Wahlkreis IV - Schwarzwald

umfasst die Gemeinde Schonach, die Stadt Triberg mit allen Ortsteilen, die Gemeinden Schönwald, Gütenbach, die Stadt Furtwangen mit allen Ortsteilen sowie die Stadt Vöhrenbach mit allen Ortsteilen

Wahlkreis V - Donaueschingen

umfasst die Stadt Donaueschingen mit allen Ortsteilen

Wahlkreis VI – Blumberg

umfasst die Stadt Blumberg mit allen Ortsteilen, die Stadt Bräunlingen mit allen Ortsteilen und die Stadt Hüfingen mit allen Ortsteilen.