Bürgerentscheid 2014: Gemeinde Tuningen

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Volltextsuche

Geomap
Bürgerentscheid 2014

Hauptbereich


Projekt JVA / Großgefängnis

Beim Bürgerentscheid am 6.7. sind rund 74% der Wahlberechtigten zur Abstimmung gegangen. Das ist ein rekordverdächtiges Ergebnis. Und ein großer Erfolg für uns alle in Tuningen, denn das Ergebnis, zeigt, dass das Thema „JVA“ die Tuningerinnen und Tuninger in großer Zahl beschäftigt und motiviert hat, zur Wahl zu gehen. Der Gemeinderat lag daher richtig, dieses Thema in die Hände der Bürgerschaft zu legen.

Am Sonntag wurde auch ein klares Ergebnis erzielt. Beide Wahlmöglichkeiten hätten das Quorum erreicht, sowohl die, die mit Ja als auch die, die mit Nein gestimmt haben. Eine klare Mehrheit hat entschieden, dass wir die Ansiedlung der Justizvollzugsanstalt nicht in Tuningen umsetzen wollen. Die Landesregierung hat von Anfang an gesagt, dass sie diesen Entscheid respektieren wird. Dies bestätigt sich durch die Reaktionen der Landesregierung.

Wir wissen nicht, was das Land nun weiter unternimmt. Jedoch ist in der Presseerklärung von Sonntag nachzulesen, dass das Land jetzt erst einmal die 3 verbleibenden Standorte Weigheim, Rottweil und Meßstetten noch einmal prüft und dann auf die jeweilige Gemeinde zugeht. Wir in Tuningen sind dann noch mal betroffen, falls das Land in Weigheim plant und wir als Nachbargemeinde (wie auch Schura) von der Stadt Villingen-Schwenningen angehört werden. Aber nun gilt es erst einmal abzuwarten.

Was die unterschiedlichen Meinungsgruppen und Tuninger betrifft, die unterschiedlicher Meinung waren - eine persönliche Bitte.

Denken Sie daran, dass wir die Entscheidung durch die Bürgerschaft haben wollten, alle fanden, dass direkte Demokratie hierfür der beste Weg sei. Wir haben uns in einer vorbildlichen Weise in den verschiedensten Veranstaltungen unterhalten, Meinungen und viele Informationen ausgetauscht, wie auch um die richtige Interpretation gerungen.

Verloren hat hierbei niemand - gewonnen auch niemand. Tuningen hat durch seine Bürgerinnen und Bürger eine Entscheidung getroffen. Für beide Positionen haben sich viele engagiert und viele ihre Stimme abgegeben. Das zeigt Tuningen hat sich in der JVA-Frage sehr engagiert und interessiert gezeigt. Bei allen Meinungsunterschieden ging es in der Summe meist fair zu. Dennoch sind  auch Gräben zwischen Personen entstanden.

Ich meine, es wird nun unser aller Aufgabe sein, dass wir wieder zu einer  Normalität finden.

Das Treffen bei den Fußballspielen der Weltmeisterschaft, bei den Vereinen, beim Hoffest, beim Sport, im Nahkauf, Bäcker und auf dem Dorfplatz sollten wir nutzen, wird zu einem guten Verhältnis zurückzufinden. Wir brauchen keine Häme und keinen Groll, wir brauchen alle etwas Zeit zum Verdauen. Helfen Sie sich gegenseitig dabei. Die Zukunft wird zeigen, ob der Bürgerentscheid unser Dorfleben spaltet. Dies muss nicht sein, meine ich. Wir haben es selbst und gemeinsam in der Hand.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei diesem Vorhaben.

Ihr
Jürgen Roth

So hat Tuningen abgestimmt...

Informieren, miteinander austauschen, sich eine Meinung bilden

Zweite Informationsveranstaltung zur JVA wiederum gut besucht

Fast 300 Tuninger Bürger und Bürgerinnen nutzen die beiden Informations- und Dialogveranstaltungen am 3. Juni in der Festhalle zum intensiven Meinungsaustausch zur Frage der Ansiedlung einer JVA auf Tuninger Gemarkung.

Justizminister Rainer Stickelberger war persönlich gekommen, um aus Sicht des Landes darzulegen, weshalb es in der Baar-Region Bedarf für eine neue Justizvollzugsanstalt gebe und weshalb das Liaporgelände aus Sicht der prüfenden Behörden besonders geeignet sei.

Er wies insbesondere auf die Lage des Geländes hin, das genau in der Mitte des  Suchgebietes liege und ideal sei, um Gefangene möglichst wohnortnah unterzubringen, so wie es das Gesetzt fordere. Zudem seien an dieser Stelle für den Ort selbst aus Sicht der Behörden kaum Nachteile zu erkennen, weder durch Sichtbarkeit, Lärm oder eine zunehmende Verkehrsbelastung.

Die beiden Bürgerinitiativen in Tuningen, die Aktionsgemeinschaft gegen das Gefängnis (AGG) und die Arbeitsgruppe JVA hatten die Möglichkeit im Anschluss an die Ministerrede ihre jeweilige Sicht der Dinge dazulegen.

Hanno Groh von der Arbeitsgruppe Justizvollzugsanstalt (AG JVA) verwies darauf, dass nach ihrer intensiver Beschäftigung mit dem Thema aus Ihrer Sicht eine JVA keineswegs im Ort spürbare Drogen- oder Kriminalitätsprobleme mit sich bringe, und die weitere Entwicklung Tuningens nicht gefährde. Vielmehr sei mit positiven wirtschaftlichen Auswirkungen zu rechnen. Zudem würde hier eine Brache genutzt und es müsse nicht woanders offen Landschaft bebaut werden. Wichtig sei den in der AG JVA engagierten Bürgern auch, dass ein Gefängnis nun mal zu unserer Gesellschaft dazugehöre und einen Standort brauche. Tuningen könne hier Verantwortungsbewusstsein zeigen und könne zudem jedes Jahr mit rund 175.000 Euro Schlüsselzuweisungen für den Haushalt rechnen.

Für die Aktionsgemeinschaft gegen das Gefängnis (AGG) hatte Fritz Vosseler ein Statement vorbereitet. Die AGG könne nicht verstehen, weshalb das Land den Standort Liapor in Tuningen favorisiere, da es doch in Rottweil Standortalternativen gäbe. Rottweil sei zudem viel größer als Tuningen, und vertrage daher ein Gefängnis besser als eine 3000 Einwohner Gemeinde. Er sehe die Gefahr, dass mit einer JVA der Ruf und das Ansehen Tuningens Schaden nehme. Es kämen viele Beeinträchtigungen auf die Gemeinde zu, sie verliere beispielsweise ein beliebtes Naherholungsgebiet. Man würde insgesamt der Gemeinde Tuningen ein Risiko zumuten und verharmlose die Situation.

Hanno Groh und Fitz Vosseler hatten nach Ihren Stellungnahmen Gelegenheit direkt Fragen an Justizminister Rainer Stickelberger zu richten, die dieser im Gespräch am Stehtisch beantwortete. In kurzen Interviews wurden anschließend Fachexperten u.a. aus Justiz und Polizei von der Moderation zu Sorgen und Ängsten aus der Bevölkerung befragt, bevor die Teilnehmenden Gelegenheit hatten sich in Dialoggruppen zu sechst ins direkte Gespräch untereinander zu stürzen.

In den Dialogkreisen wurde der direkte Austausch gesucht, Fachexperten wurden herbeigerufen, um Fragen zu beantworten oder Bürgerexperten aus den beiden Bürgerinitiativen, um Sichtweisen auszutauschen und mitzudiskutieren. Mittendrin in den intensiven Diskussionen waren Justizminister Stickelberger wie auch die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler. Beide Vertreter der Landesregierung waren gefragte Gesprächspartner und suchten den Austausch auf Augenhöhe mit Bürgerinnen und Bürgern aus Tuningen.

Justizminister Stickelberger bedankte sich abschließend für die intensive und faire Diskussionskultur, die er in der Festhalle in Tuningen erlebt habe. Er dankte Befürwortern wie Gegnern für Ihr Engagement sich mit der Frage einer Ansiedlung intensiv auseinander zu setzen. Auch das Format der Diskussion in den Dialoggruppen hatte ihm gefallen.

Dabei ging er nochmals auf die Frage ein, die viele Menschen in Tuningen besonders beschäftigt: „Was ist wenn Tuningen Nein sagt?“. Dann, so der Minister, werde die Landesregierung dieses Votum des Bürgerentscheides respektieren. Es werde keinen neuen Suchlauf geben. Vielmehr würden dann Standorte in Weigheim (ohne Tuninger Anteil), Rottweil und Meßstetten geprüft werden. Jeder der alternativen Standorte habe für sich genommen Vor- und Nachteile, diese Alternativen würden dann gegeneinander abgewogen. Eine Entscheidung darüber sei noch nicht gefallen. Weigheim sei darunter von der Lage und aus vollzuglichen Gründen besonders gut geeignet, wenn auch nicht so ideal wie das Liapor-Gelände.

Tuningens Bürgermeister Roth beendete beide Veranstaltungen mit dem Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger in Tuningen am 6. Juli wählen zu gehen, damit der Bürgerentscheid – egal mit welchem inhaltlichen Ausgang- rechtskräftig werde.

Matrix und Einzelbewertung online abrufbar

Die Matrix und die Einzelbewertung können Sie nun hier online abrufen.

 

Stellungsnahme der Gemeindeorgane zur geplanten Ansiedlung einer JVA auf der Gemarkung Tuningen

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass am 06.07.2014 der Bürgerentscheid über die geplante Ansiedlung des Landes BW auf der Gemarkung Tuningen stattfindet. Mit der Durchführung eines Bürgerentscheids geht die Verantwortung für die Sachentscheidung auf die Bürgerschaft über. Diese Verantwortung kann von der Bürgerschaft nur getragen werden, wenn diese für die Entscheidung maßgebende und wichtige Gesichtspunkte kennt. Aus diesem Grund müssen gem. § 21 Abs. 5 der Gemeindeordnung die Gemeindeorgane eine Stellungsnahme, aber auch abweichende Auffassungen innerhalb der Kollegialorgane über deren Auffassung abgeben.
Aus diesem Grund wurde in der Gemeinderatsitzuung am Montag, den 02.06.2014 folgende Stellungsnahme abgegeben:
"Der Gemeinderat hat mehrheitlich die Auffassung, dass auf der Gemarkung der Gemeinde Tuningen eine Justizvollzugsanstalt des Landes Baden-Württemberg angesiedelt werden soll."

Einladung zur zweiten Informationsveranstaltung am 03.06.2014

JVA in Tuningen: Ja oder Nein?

Information und Bürgerdialog“
Dienstag, 3. Juni 2014 17.00 - 19.00 Uhr oder 19.00 - 21.00 Uhr Festhalle Tuningen

Die Gemeinde Tuningen lädt alle Bürgerinnen und Bürger am 3. Juni herzlich zur zweiten Informationsveranstaltung zum Thema „JVA“ in die Festhalle ein.„Informieren, miteinander reden, sich eine Meinung bilden“ - so lautet das Motto dieser Veranstaltung, die wieder vom Moderationsbüro suedlicht und der Spurgruppe gemeinsam vorbereitet wird.
Die erste Veranstaltung am 16. Mai war als Infomarkt mit zahlreichen Infoständen organisiert, diesmal soll es neben Informationen viel Raum geben, um miteinander ins Gespräch zu kommen, Argumente auszutauschen, bei Fachleuten nachzufragen und Sichtweisen abzuwägen.
Die Festhalle wird am 3. Juni bestuhlt sein. Es werden Dialoggruppen angeboten zu den Themen:

·         JVA-Planung

·         Standortsuche

·         Sicherheit, Drogen, Kriminalität

·         Leben mit einer JVA

Es werden auch diesmal wieder Fachleute von Ministerien, Polizei Landesverwaltung ebenso wie Leiter und Anwohnende bestehender JVAs als Infogeber und Gesprächspartner zur Verfügung stehen.
Wegen des großen Interesses und der begrenzten Kapazitäten der Festhalle haben wir uns entschlossen, die Veranstaltung erneut in zwei identischen Durchläufen anzubieten.
Die erste Veranstaltung wird am späten Nachmittag von 17 bis 19 Uhr (mit Angebot zur Kinderbetreuung) stattfinden. 
Wem diese frühe Uhrzeit nicht möglich ist, hat von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr erneut Gelegenheit für  „Information und Bürgerdialog“.

Informationsveranstaltung am 16.05.2014 und Ausblick

Am vergangenen Freitag veranstaltete die Gemeindeverwaltung die erste Informationsveranstaltung zum Thema „Bürgerentscheid am 6. Juli 2014 zur Ansiedlung einer JVA“. In 2 Veranstaltungsteilen hatten insgesamt 600 Interessierte die Möglichkeit sich direkt mit Fachleuten zu den verschiedensten Themenbereichen aus zu tauschen. Auch waren mindestens 50 Erstwähler zwischen 16 und 21 Jahren anwesend und hatten Gelegenheit bei Ihrer Stimmabgabe zu einem Bürgerentscheid das Meinungsbild abzurunden. Es waren insgesamt 9 Stationen angeboten worden. Die einzelnen Themeninseln waren wie folgt:
1. JVA Planung
2. Bürgerentscheid
3. Sicherheit, Drogen, Kriminalität
4a. Leben mit einer JVA (Rottweil)
4b. Leben mit einer JVA (Heimsheim)
5. Stand der AG JVA
6. Stand der AGG
7. Stand des Moderationsbüros suedlicht
8. Suchprozess, Aufbau, Grund und Boden, Naturschutz

Neben verschiedenen Plänen und Sachinformationen war hier die Gelegenheit gegeben, die Fragen direkt an die Sachbearbeiter oder Meinungsführer zu stellen und direkt nachzufragen.
Weiterhin bestand die Möglichkeit unterschiedliche Auffassungen im direkten Vergleich zu hören und auch hier Aufklärung zu bekommen.
Bielen Dank auch an das Verpflegungsteam in der Schulmensa.
All die Angebote sollten dazu dienen, dass sich die Abstimmenden Ihre eigene Meinung bilden oder verfestigen konnten.
Vielen Dank an alle Beteiligten für Ihr Angebot und vielen Dank an all die Tuningerinnen und Tuninger, die die Gelegenheit wahrgenommen haben, sich zu informieren.
Die kommende zweite Informationsveranstaltung findet am Dienstag, den 3. Juni 2014 ebenfalls in der Festhalle statt. Näheres erfahren Sie noch über die Tageszeitung und den Tubo nächste Woche.
Bei dieser Veranstaltung wird es vermehrt darum gehen, miteinander und themenbezogen ins Gespräch zu kommen. Deshalb wird sicherlich auch diese Veranstaltung für viele interessant. Auch konnten nicht alle Interessierten am letzten Freitag mit dabei sein. Hier besteht durchaus noch einmal die Gelegenheit Fragen und Unklarheiten zu stellen bzw. auszuräumen.

Einladung zur Informationsveranstaltung am 16.05.2014

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie herzlich zur Informationsveranstaltung zum Thema "JVA" in die Festhalle einladen. Im Rahmen der Informationsveranstaltung wird es einen Infomarkt mit verschiedenen Themeninseln geben, sodass jeder die Möglichkeit hat, seine Fragen an den einzelnen Ständen zu stellen und mit den einzelnen Ansprechpartnern in Kontakt zu kommen.

Die Veranstaltung "Kurz und bündig" findet von 17:00 - 18:30 Uhr statt und die Veranstaltung "Informiert und Nachgefragt" von 19:00 - 21:00 Uhr. Eine Kinderbetreuung ist von 17:00 - 19:00 Uhr im Familienzentrum gewährleistet.

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich direkt!

Es grüßt Sie

Ihr
Jürgen Roth

Erläuterung warum wir es klug lösen zum Wohle der freien Meinungsbildung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Tuningen!

In der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist vorgeschrieben und das sagt uns auch der gesunde Menschenverstand, dass die Bürgerschaft die Basis und das Zentrum und somit das Souverän innerhalb der Gemeinde Tuningen darstellt. Der Gemeinderat hat im März letzten Jahres bereits von sich aus beschlossen, dass wir dieses Souverän, also alle Bürgerinnen und Bürger über das Thema JVA in Tuningen abstimmen lassen. Damit jeder auch in dem Bewusstsein abstimmen geht, dass er genau informiert wurde und er selbst, auch im Gespräch mit Fachleuten und seinem Umfeld zu einer Entscheidung gekommen ist, ob er dies befürworten will oder nicht.

Wir kritisieren in der großen Politik immer, dass wir eine Meinung vorgesetzt bekommen und nicht wirklich selbst entscheiden können. Wir, also Bürgermeister und Gemeinderat stehen dafür, dass genau dies möglich wird. Ohne dass jemand voraus läuft und behauptet, dass er die Meinung vertritt, die Tuningen weiterbringt, wie in vielen sinnvollen Bereichen, die wir schon durchgeführt haben. Hierzu gehört die Ortsmitte, die Renaturierung Sieblegraben und vieles mehr.

Hier haben wir Alle eine Entscheidung zu treffen, die alle betrifft und dies über Jahrzehnte hinweg. Also muss sie wohl überlegt sein und nicht aufgrund einer Meinung eines oder verschiedener Einzelnen. Wer dies so wünscht, legt für sich seine eigene Entscheidung beiseite und folgt einfach nur einer anderen Meinung.
Der Gemeinderat und ich selbst standen von Anfang an genau dafür, dass dies so nicht erfolgen soll, sondern jeder die Möglichkeit hat, selbst und allein zu einer eigenen Entscheidung zu kommen.

Wenn dieser Meinungsbildungsprozess funktionieren soll, dann muss es auch möglich sein, dass die Stimmberechtigten unvoreingenommen informiert werden. Auch gehört dazu, dass die Verantwortlichen, also die Gemeinderäte nicht bereits jetzt sagen, welche Entscheidung sie persönlich getroffen haben. Einerseits, weil Sie evtl. selber noch Informationen brauchen, andererseits aber auch, weil dadurch eine Vorabprägung erfolgen könnte. Das wollten wir aber von Anfang an nicht. Eben genau das nicht.
Die Initiativen haben die Rolle Ihre Prägungen und Argumente den Betroffenen näher zu bringen. Der Gemeinderat hat sogar nach meinem Dafürhalten die Aufgabe, sich hier zurück zu halten. Insbesondere mit Blick auf die Möglichkeit, dass er ja selber entscheiden muss, wenn der Bürgerentscheid aus formalen Gründen nicht zustande kommt. Bedeutet, dass zu wenig Stimmberechtigte zur Wahl gehen, oder sich zu wenig Stimmberechtigte für eine Antwort entscheiden.
Der Bürgermeister selber hat vorrangig die Aufgabe,  zunächst für einen fairen und guten Dialog- und Informationsprozess bis  zum Bürgerentscheid am 6. Juli zu sorgen. Hier gebietet es das System und auch das eigene Werteverständnis, dass er sich nicht tendenziell äußert und auch zum jetzigen Zeitpunkt keine Empfehlung abgibt.  Er möchte dabei Ansprechpartner für alle sein und nimmt daher zunächst keine inhaltliche Position ein.
Er wird, wie hoffentlich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Tuningens auch die Infoveranstaltungen nutzen, um sich zu informieren und Meinungen und Einschätzungen aus der Bürgerschaft zu hören.
Hat er ein Meinungsbild – ganz sicher sogar.
Ist die Meinungsbildung abgeschlossen – ganz sicher nicht.
Wird er eine Aussage dazu treffen wie er es sieht – ganz sicher ja und ja auch ganz sicher vor dem Bürgerentscheid.
Genau so wird der Gemeinderat vorgehen. Davon unbenommen bleibt selbstverständlich, wenn sich weitere Gemeinderäte schon vorher persönlich äußern wollen. Eine  Gremiumsempfehlung werden wir vor dem Bürgerentscheid abgeben und dies in der Informationsbroschüre auch für jeden lesbar abdrucken.
Aber er wird sie nicht zu einem Zeitpunkt bringen, der den Meinungsbildungsprozess beeinflusst bzw. die Informationsveranstaltungen prägt. Die Wünsche hierzu einiger Weniger, die wohl eine Richtung von ihm wünschen, werden hier vorerst unberücksichtigt bleiben.

Daraus eine Entscheidung zu treffen, dass diese Menschen,  die auch Kandidaten sind, dadurch unwählbar sind, ist nicht mal im Ansatz  nachvollziehbar und wenig hilfreich.

Wir wählen am 25.5. einen Gemeinderat für die kommenden 5 Jahre. Nach dem Bürgerentscheid am 6. Juli ist jedoch diese Entscheidung getroffen. Danach haben wir jedoch noch eine immense Vielzahl von Themen und Herausforderungen in unserer Gemeinde, die angegangen werden. Hierfür benötigen wir engagierte, vernetzte und sachkundige Gemeinderäte – das muss unser Ziel sein und nur das – so meine ich.

Es grüße Sie herzlich

Ihr Jürgen Roth

Informationen zur JVA

Der Gemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem weiteren Verfahren zum Bürgerentscheid befasst. Hierbei wurde folgendes festgelegt:
Der Gemeinderat entschied sich mehrheitlich für den 6. Juli 2014. An diesem Sonntag wird die Abstimmung in der zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgeführt. Selbstverständlich kann auch bei der Abstimmung per „Briefwahl“, also vorher, von Daheim aus, abgestimmt werden.
Ebenfalls einigte sich der Gemeinderat einstimmig auf folgende Fragestellung:

„Auf der Gemarkung der Gemeinde Tuningen soll eine Justizvollzugsanstalt des Landes Baden-Württemberg angesiedelt werden     ? Ja                           ? Nein“.

Bei der Fragestellung gilt es zum einen zu beachten, dass dem Abstimmenden klar ist, was seine Entscheidung dann auch bedeutet; das schließt u.E. eine „verklausulierte“ Fragestellung (wie bei Stuttgart 21) aus. Zum anderen sollte durchdacht werden, ob wir die möglichen 3 Varianten mit abdecken wollen bzw. können.
Diese Varianten wären

  • Tuningen „Liapor“
  • Tuningen/Weigheim auf Schonwiesen
  • Weigheim auf Schonwiesen.

Die weiteren Varianten für eine Ansiedlung bleiben unberücksichtigt, weil sie nicht in unserem Einflussbereich liegen. Eine Möglichkeit war auch darüber abzustimmen, ob auf Tuninger Gemarkung eine Justizvollzugsanstalt gebaut werden dürfe. Mit der Rechtsaufsichtsbehörde wurde diese Fragestellung abgestimmt. Sie hatte dagegen keine Bedenken angemeldet.

Weiteres Verfahren zur Meinungsbildung
Unabhängig von der Festlegung des Termins ist das Verfahren zur Meinungsbildung innerhalb der Bevölkerung. Hierbei würden wir folgendes vorschlagen:

  • Informationsveranstaltung in der Festhalle (Methode: „Markt der Möglichkeiten“). Geplante Termine: 16. Mai und 3. Juni 2014  Hier werden an verschiedenen Stationen (Ständen), Informationen zu bestimmten, noch festzulegenden, Themen gegeben. Dies gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit sich in kleinen Gruppen zu informieren, auszutauschen und die Themen, die sie interessieren  bzw. beschäftigten konkret anzusprechen.

  • Bürgerversammlung in der Festhalle Termin: 25. Juni 2014 In dieser Bürgerversammlung würde nach einem Sachvortrag über den Standort und etwaige Platzierungen und Fakten zur JVA folgender Ablauf möglich sein:

          o   Sachvortrag
          o   Vortrag der befürwortenden Argumentationsgruppe (5 Minuten)
          o   Vortrag der ablehnenden Argumentationsgruppe (5 Minuten)
          o   Sachfragenklärung
          o   Diskussion der Anwesenden bzw. Wahlberechtigten
               -  Redezeit 2 Minuten je Frage ohne Statement(Möglichkeit der
                  Regulierung: Fragenanzahl je Wahlberechtigter)
               -  Antwortzeit 3 Minuten
          o   (wenn möglich: Zusammenfassung der eingebrachten Argumente
               und Fragen bzw. Antworten)
          o   Information über weiteren Ablauf

  • Abstimmungstermin 06. Juli 2014 Die Neckarquelle, der Schwarzwälder Bote, wie auch die Rundfunksender haben darum gebeten und auch teilweise bereits angekündigt, eine Podiumsdiskussion durchführen zu wollen/können. Somit wäre noch eine weitere Möglichkeit gegeben, die verschiedenen Argumentationen auszutauschen. Die sich wahrscheinlich nun wieder anheizende Diskussion, wird mit dem Wahltermin kombiniert, sicherlich schwieriger. Darüber hinaus besteht bei solchen Meinungsbildungsprozessen im u.E. emotionalen Bereich das große Risiko, dass der Frieden innerhalb des Gemeinwesens stark bis nachhaltig gestört wird, weil die  „Aktiven“ innerhalb der Diskussion zwischen Sachargument, Meinung und Person im Ganzen nicht mehr unterscheiden. Dieser Bruch stört das Gemeinwesen u.U. dann auch weit nach dem Entscheid nachhaltig. Wir haben deshalb zu dem obigen Vorhaben dringend die Einschaltung einer Moderatorengruppe empfohlen. Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig. Diese ortsfremden Fachleute werden dann den Prozess begleiten und versuchen, die Diskussion in dem Grad der Emotion und Sachdiskussion zu belassen, wie es erforderlich ist. Das hat den Vorteil, dass Dritte den Prozess moderieren und leiten und sich somit keiner persönlich an den Moderatoren reibt, weil ihm etwas in der Prozessabfolge missfällt. Dies hat ebenfalls zur Folge, dass die beiden Meinungsfelder sich immer auf „neutralem“ Boden begegnen und sich auch über die einzelnen Projektschritte aktiv einbringen können. Auch sollte eine Informationsbroschüre in Druck gehen, um sicherzustellen, dass die Fakten und Meinungen in einer Broschüre der Gemeinde, abgedruckt an alle Haushalte verteilt werden. Hier ist wesentliche Zielsetzung, dass alle Meinungsfelder die Möglichkeit haben, ihre Argumente ohne Kommentierung abgedruckt zu bekommen. Das spart zum einen Kosten, bringt aber die Möglichkeit dem Abstimmenden alle Argumente (+/-) in einer Broschüre zu liefern. Auch dies kann dann durch die Moderatorengruppe begleitet werden. Voraussetzung müsste u.E. jedoch sein, dass sich die Prozessbeteiligten (Land, Verwaltung, Gemeinderat, Gegner und Befürworter) auf eine Gruppe einigen. Dadurch wird erreicht, dass auch ein guter Start ohne Vorbehalte gelingt. Während des Prozesses wird dann eine Steuerungsgruppe den Verlauf begleiten. Durch den vorgestellten Ablauf wird jedoch bewusst, dass diese Abfolge jedoch einer schnellen Entscheidungsfolge bedarf, wenn wir einen Entscheidungstermin im Juli präferieren. In der letzten Sitzung wurde ein Entscheidungsgremium (Spurgruppe) berufen, das aus folgenden Personen besteht:

          1.    Bürgermeister
          2.    Ein Vertreter je Fraktion
          3.    Ein Vertreter je Meinungsgruppe (+/-)
          4.    Ein Vertreter des Landes BW

          Entscheidungen werden durch Mehrheiten getroffen. Der Gemeinderat wird die jeweilige Entscheidungsbefugnis zur Verfahrensbegleitung auf den Bürgermeister übertragen.
          Die Moderatoren werden durch die Gemeinde beauftragt.
          Die Moderatoren werden dann Kontakt zu den verschiedenen Gruppen
          aufnehmen, um Möglichkeiten zu erfragen, das Verfahren unter
          Einbindung deren Netzwerkes zu unterstützen. Dies wird dann jeweils
          in die Spurgruppe zurückgespiegelt.
          Die o.g. Veranstaltungen finden jedoch zusätzlich statt. Diese sind
          zum Teil durch die Gemeindeordnung vorgeschrieben und sollen durch
          den Moderationsprozess unterstützt werden.
          Oberstes Ziel muss es jedoch für alle Beteiligten sein, dass die
          Wahlberechtigten die Möglichkeit erhalten,
         
· genügend Informationsmöglichkeiten zu erhalten, um eine 
            Entscheidung zu treffen,
         
· genügend Raum ist, sich auszutauschen
         
· in diesem Austausch den Gemeindefrieden zu erhalten. In dem
            respektvoll und den anderen Menschen anerkennend, miteinander
            um die beste Lösung für Tuningen gerungen wird

 

 

 

 

 

Pressemitteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 20.02.2014

Neuigkeiten

Nach Informationen aus dem Finanz- und Wirtschaftsministerium ist das Bodengutachten erstellt und eine Auswertung vorgenommen worden. Die Ergebnisse liegen jetzt zur Entscheidung bei den Ministern bzw. der Staatskanzlei. Der Verwaltung vor Ort wurde diese Auswertung nicht bzw. noch nicht zugänglich gemacht.

Bohrungen zur Erstellung eines Gutachtens beginnen

Das Amt für Vermögen und Bau teilte uns mit, dass im Laufe der nächsten Woche mit den Bohrungen zur Erstellung eines Gutachtens im Bereich "Liapor" begonnen wird. Anschließend werden die Proben analysiert und das Ergebnis dieser Auswertung wird im Oktober erwartet.

Nach Rücksprache mit dem Finanzministerium soll dann der weitere Verfahrensweg festgelegt werden. Hierbei ist davon auszugehen, dass das Finanzministerium etwaige Mehrkosten versucht zu beziffern und dieses dann insgesamt mit dem Justizministerium und der Staatskanzlei abspricht.
Nach unseren Einschätzungen können wir erst nach diesem Meinungsbildungsprozess zwischen den drei Ministerien mit einer Offerte rechnen.

Danach werden die weiteren Schritte unsererseits zur Meinungsbildung, wie im Gemeinderat beschlossen, fortgeführt.

Wir möchten auf diesem Wege nochmals darauf hinweisen, dass Aussagen, die den Eindruck erwecken, dass die Entscheidung für einen Standort Tuningen bereits getroffen sei, frei erfunden und unwahr sind. Dies führt nur dazu, Verunsicherungen in der Bürgerschaft zu streuen. Das ist weder hilfreich noch für den Entscheidungsfindungsprozess der Wahlberechtigten von Vorteil.

Wir halten Sie nach wie vor auch weiterhin auf dem Laufenden.

Bodenuntersuchungen im Bereich Schonwiesen abgeschlossen

Das Finanzministerium hat uns mitgeteilt, dass die Bodenuntersuchungen im Bereich Schonwiesen abgeschlossen seien. Die Untersuchungen bei Liapor stehen noch aus.
Als vorl. Bewertung kann festgehalten werden, dass der Standort zwischen den Gemeinden mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein würde. Dies kommt von vorhandenem Pyritschichten und einem hohen Grundwasserspiegel.
Nun sollen noch die Ergebnisse der Bodengutachten bei Liapor abgewartet werden und dann eine Bewertung in der Ministeriumsspitze vorgenommen werden.
Warten wir es ab!

Auswertung der Fragebögen

Bei den Informationsfahrten am 04.05. und 11.05. zur Justizvollzugsanstalt Offenburg wurden nach dem Besuch im Bus Fragebögen verteilt.
Hier die Auswertung der Fragebögen:

männlichmännlichmännlichmännlichweiblichweiblichweiblichweiblich
18 - 28 Jahre29 - 45 Jahre46 - 60 Jahreüber 60 Jahre18 - 28 Jahre29 - 45 Jahre46 - 60 Jahreüber 60 Jahre
Informationsveranstaltung: 
sehr informativ341261181
informativ-2421-4-
ich hätte mir mehr Infos gewünscht--------
ich habe keine neuen Infos erhalten-------1
 
Einfluss auf die persönliche Meinung:  
ja2664-15-
nein--72--31
sie hat mich zum Nachdenken angeregt1-322-41
 
weiter Infoveranstaltungen besuchen: 
ja35136-181
nein-1322-41
 
bereits auf unserer Fanpage: 
ich habe bereits auf "gefällt mir" geklickt1-1--1--
ja, besucht habe ich die Seite schon-22-----
nein, aber ich werde dies noch machen12941-41
nein, ich informiere mich mit anderen Medien12441-81
 
Internet als Infoquelle: 
sehr oft--1-----
oft2371-1--
selten1 541-31
gar nicht--331-91

Erkenntnisse aus der Informationsfahrt

Am Samstag, 04.05.2013 fand die erste Informationsfahrt in die Justizvollzugsanstalt Offenburg statt. 38 Tuninger und 6 Trossinger Bürgerinnen und Bürger nahmen an der Fahrt teil. In einer 1,5 stündigen Informationsveranstaltung konnten durch Herrn Wurdak, Leiter der Justizvollzugsanstalt Offenburg, Herrn Standfort, zum Zeitpunkt des Baus des JVA Offenburg Leiter des Stadtentwicklungsamtes, Herrn Futter, Abteilungsleiter  Strafvollzug des Justizministeriums und zwei Vertreter der Bürgerinnen und Bürger Fragen der Teilnehmer zufriedenstellend beantwortet werden.

Nach der Informationsveranstaltung fand eine 1,5 stündige Führung durch die JVA statt.Hier durften die Bürgerinnen und Bürger den gesamten Haftbereich besichtigen. Darunter waren ein Einzelhaftraum, der Hofbereich, der Andachtsraum, die Sporthalle, die extrem gesicherten Hafträume, die EDV-Schulräume und die Werkstätten.

 

Fragen und Antworten

Entlassung von Inhaftierten:
Entlassene werden meist von Angehörigen abgeholt, sollte dies nicht so sein nehmen mehrere Entlassene gemeinsam ein Taxi zum Bahnhof.

Wohnbesiedlung:
Die nächstliegende Wohnbesiedlung in Offenburg ist ca. 400 Meter von der JVA entfernt.

Arbeitsplätze:
Durch den Bau und Betrieb der JVA wurden neue und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

Gewerbebetriebe:
Die regionalen Gewerbebetriebe im Offenburger Raum, wie zum Beispiel Bäcker, Metzger oder Wäschereien, profitieren durch den Betrieb der JVA.

Drogen- und Gewaltdelikte:
Drogenprobleme und Gewaltdelikte sind seit Bestehen der JVA nicht gestiegen bzw. auch nicht erhöht worden.

Gegner der JVA:
Die Vertreter der Offenburger Bürgerinnen und Bürger die bis zuletzt gegen den Bau einer JVA waren, haben nach ihren Aussagen im Gespräch mittlerweile keinerlei Bedenken mehr gegenüber der JVA. „Wir merken den Betrieb nicht, allenfalls frage einmal jemand nach dem Weg zur JVA“ erzählte ein Vertreter.

Alter der Inhaftierten:
Das Durschnittsalter ist deutlich gesunken. So liegt der Durschnitt mittlerweile bei den 20 – 35 Jährigen.

Russenmafia:
Bedingt durch die Zuständigkeit für den Raum Lahr und den dort sehr hohen Anteil an „Russlanddeutschen“ ist natürlich auch der Anteil in der JVA Offenburg sehr hoch. Jedoch ist dies auch ein Abbild des Eignungsbereiches. Das sich durch die Inhaftierung neue Strukturen (Mafia) in Offenburg entwickeln ist keinem der Anwesenden Bürgerinnen und Bürger aus Offenburg oder der JVA-Leitung bekannt.

Anteil der Inhaftierten:
Ein großer Teil der Inhaftierten ist wegen Drogen- und Beschaffungskriminalität inhaftiert. Ca. 20 % wegen Gewaltverbrechen. Weitere sind Steuer, Verkehrs- und Betrugsdelikte.

Beleuchtung:
Die JVA ist hell beleuchtet, allerdings werden Bürgerinnen und Bürger in Einfamilienhäuser (2-geschossig) davon nicht belästigt. Von Bürgerinnen und Bürger die in den oberen Stockwerken der naheliegenden Hochhäuser (12-geschossig) wohnen kam es schon zu Beschwerden.

 

Interessantes zur JVA Offenburg

Die Justizvollzugsanstalt Offenburg wurde im April 2009 eröffnet.
Der Bau der JVA kostete insgesamt 74 Millionen Euro.
Die Gesamtfläche der JVA Offenburg beträgt 12 Hektar, davon 10 Hektar innerhalb der Mauern. Die Gesamtfläche hätte auch kleiner ausfallen können, da noch sehr viele Grünflächen vorhanden sind.

Insgesamt hat die JVA Offenburg 500 Haftplätze zur Verfügung, die meist voll ausgeschöpft sind.
440 Plätze für Straf – und Untersuchungshaft, sowie 60 Haftplätze in der Sozialtherapeutischen Abteilung. Da in Baden-Württemberg hierfür keine weiteren Plätze benötigt werden, wird es keine Sozialtherapeutische Abteilung in Tuningen geben.
Der Haftbereich ist in mehrere Wohnbereiche eingeteilt. In einem Wohnbereich leben 20 Gefangene.
Ein Wohnbereich besteht aus  Einzelhafträumen die 9,4 m2 umfassen, sowie Mehrhafträumen, bei denen bis zu 3 Gefangene in 21 m2 miteinander leben.
Zwischen jedem Haftgebäude befindet sich ein Hof für die Gefangenen. Dieser wird täglich für eine Stunde von den Gefangenen genutzt.

Mindestens 360 Gefangene sind in Arbeitsbetrieben, in der Arbeitstherapie sowie in schulischer oder beruflicher Ausbildung beschäftigt
Insgesamt werden 20 Gefangene ausgebildet, darunter 4 Köche, 12 Industrieelektriker und 4 Reinigungskräfte. Über 50 % der Auszubildenden beenden ihre Ausbildung erfolgreich.
Es wird auch angeboten seinen Hauptschulabschluss nachzuholen, dafür stehen Schulungs- sowie EDV-Räume zur Verfügung.

Tuningen bei Facebook vertreten

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

soziale Netzwerke im Internet werden immer beliebter. Das wohl größte und bekannteste weltweit ist "Facebook".
Jetzt sind auch wir bei Facebook vertreten.
Wir möchten mit Ihnen eine Diskussionsplattform bezüglich des möglichen Gefängnisstandortes in Tuningen starten, bei der Sie sich mit anderen Facebook-Mitgliedern austauschen können.
Schauen Sie doch einfach mal vorbei.

Hier gehts zur Facebook-Fanpage

Finanzielle Auswirkungen möglicher JVA-Standort Tuningen

Wir möchten darüber informieren, welche Einnahmen ein möglicher Standort für Tuningen mit sich bringen könnte. Dabei ist vorausgesetzt, dass die finanzielle Entwicklung der anderen Steuereinnahmen sich so entwickeln würde, wie in den vergangen Jahren 2009 bis 2012 bzw. 2015 (geplant). Dies kann sich dann auch noch entsprechend ändern, weil diese Berechnung jedes Jahr neu vorgenommen wird. Basiszahlen für die Rechnung sind immer die Einnahmen des vorvergangenen Jahres.

Folgende Grundüberlegungen sind für die Berechnung wesentlich.
- Die Insassen der JVA gelten als Einwohner
- Die Einnahmeart Schlüsselzuweisungen vom Land sowie die Kommunale 
  Investitionspauschale 
sind von der Einwohnerzahl abhängig:
  Schlüsselzuweisungen vom Land:
               Kopfbetrag x Einwohnerzahl x 70 %
               (Kopfbetrag 2013: 1.020 €)
  Kommunale Investitionspauschale:
               Kopfbetrag x Einwohnerzahl
               (Kopfbetrag 2013: 50 €)

- Für die Umlagezahlungen (Kreis- und FAG-Umlage) ist die 
  Steuerkraftsumme maßgeblich. Die Steuerkraftsumme errechnet sich aus den 
  Steuereinnahmen sowie den Schlüsselzuweisungen 2 Jahre zuvor
- Die Zusatzeinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen erhöhen die 
  Steuerkraftsumme, entsprechend steigen dann die Umlagen
- Hebesätze 2013:
  - Kreisumlage: 32,70 % der Steuerkraftsumme
  - FAG-Umlage: 24,08  % der Steuerkraftsumme
- rd. 50 % der zusätzlichen Einnahmen fließen in die Umlagen

Daraus ergibt sich folgende Beispielberechnung für die Jahre 2009 bis 2015. Hier ist der Nettobetrag (also Zuweisung abzüglich Abzüge) ausgewiesen den wir jetzt haben und die Annahme, wenn wir eine JVA hätten, im Nettobetrag 2 (letzte Spalte in der Tabelle).

Annahmen:
- Die JVA besteht bereits
- Die Gemeinde hat dadurch 500 Einwohner mehr

JahrNetto ohne JVAMehreinnahmenMehrausgabenNetto mit JVA
2009347.288154.372192.916
2010177.575375.484165.331210.152
2011673.953346.506186.742159.764
2012355.205201.861153.344
2013382.000181.440200.560
2014305.501185.751119.750
2015375.484199.777175.707
2.487.4671.275.2741.212.193



Im Mittel wären das dann Nettomehreinnahmen mit JVA pro Jahr von 173.170,42 €. Vorausgesetzt, dass die wirtschaftliche Steuerentwicklung wie in den Jahren 2009 bis 2015 verläuft. Das ist der große Unsicherheitsfaktor in der Kalkulation; also im Sinn von je schlechter die Steuereinnahmen, desto mehr Netto im übernächsten Jahr bzw. weniger bei hohem Steueranteil.

*2014 und 2015 ist ohne die JVA die Bedarfsmesszahl kleiner als die Steuerkraftmesszahl, daher ohne JVA Einnahmen.

Statistik Nettomehreinnahmen

Dies nur zur Abrundung der Information, weil in den Medien die verschiedensten Zahlen genannt wurden, die nichts mit den errechneten Zahlen gemein haben.
Auch wurden diese Zahlen bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 21. März 2013 bekannt gegeben. Hier jedoch mit einer Einwohnerzahl von 300 gerechnet, um darzustellen, wenn die JVA - Zuweisung mit VS geteilt werden müsste. Es wurde des Weiteren vom Justitministerium im Gemeinderat berichtet, dass nach ihrer Kenntnis das Rathaus mit dem Betrieb einer JVA keinen zusätzlichen Aufwand hätte.


  

Informationsfahrten zur JVA Offenburg

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,

die Informationsfahrten zur JVA Offenburg finden am Samstag, den 04. Mai und 11. Mai 2013 statt. Interessierte Bürger und Bürgerinnen können sich vom 10.04.2013 – bis zum 17.04.2013 bei Frau Schwer, Tel. 07464 9861 12 oder r.schwer@tuningen.de anmelden. Für die Anmeldung wird der Name sowie das Geburtsdatum benötigt. Diese Angaben der Teilnehmer werden der Justizvollzugsanstalt vorab mitgeteilt. Die Anmeldungen werden nach Eingang auf die freien Plätze verteilt. Im Anschluss daran erhalten alle Bürger und Bürgerinnen, denen ein Platz zugeteilt wurde, ein Bestätigungsschreiben. Zentraler Abfahrtsort für die Bürger und Bürgerinnen aus Tuningen und Trossingen ist in Tuningen, Auf dem Platz 1. Der Ablauf an beiden Samstagen sieht wie folgt aus:

09:30 Uhr                   Abfahrt, Auf dem Platz 1 in Tuningen

11:30 Uhr                   Ankunft in Offenburg

12:00 Uhr                   Informationsveranstaltung mit Vertretern 
                                  des Justitministeriums und Frau  
                                  Oberbürgermeisterin Schreiner

13:30 Uhr                   Führung durch die JVA

15:30 Uhr                   Abfahrt nach Tuningen

Für die Teilnahme an der Informationsfahrt wird ein gültiger Personalausweis benötigt.

 

Justizvollzugsanstalt - Vorlage zur GR-Sitzung am Donnerstag, 21.03.2013

Justizvollzugsanstalt - Vorlage zur GR-Sitzung am Donnerstag, 21.02.2013

Pressemitteilung Vermögen und Bau Amt Konstanz, 14.02.2013

Standortsuchlauf für neue Justizvollzugsanstalt im Raum Rottweil, Donaueschingen, Tuttlingen

Probebohrung in Tuningen und Weigheim

Das Land plant im Raum Rottweil, Donaueschingen, Tuttlingen den Neubau einer Justizvollzugsanstalt für rund 400 bis 500 Gefangene. Um dafür einen geeigneten Standort zu finden, wurde im Jahr 2012 ein neuer Suchlauf durchgeführt. In diesem - verantwortet vom Amt Konstanz von Vermögen und Bau Baden-Württemberg - waren zehn Standorte voruntersucht worden. Sie waren von Städten und Gemeinden sowie Privatpersonen eingebracht worden. Entsprechend der Rangfolge des Ergebnisses dieses Suchlaufs sind Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid sowie Justizminister Rainer Stickelberger am 19. Dezember 2012 übereingekommen, in erster Linie die beiden Erstplatzierten Standorte Tuningen und Weigheim näher zu untersuchen. Danach sollen vier Standorte auf dem Gebiet der Stadt Rottweil und - aus Konversionsgesichtspunkten - auch der Standort Meßstetten einer näheren Prüfung unterzogen werden. Die Standortvorschläge Rottenburg (weitere Haftanstalt), Hechingen und Dietingen (Kreis Rottweil) werden nicht weiter verfolgt.In Tuningen und Weigheim soll daher nun der Baugrund geologisch untersucht werden. Dazu werden vom 18.02.2013 bis 28.03.2013 Probebohrungen auf den angebotenen Grundstücken durchgeführt. Aus ca. 16 bis 20 Metern Tiefe werden dabei Bodenproben entnommen und ausgewertet. Zugleich wird beim Kampfmittelbeseitigungsdienst wegen eventueller Hinweise auf Kampfmittel im Boden angefragt. Mit Ergebnissen aus der Untersuchung ist bis zum Sommer dieses Jahres zu rechnen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Gemeinde Tuningen und der Stadt Villingen-Schwenningen, 06.02.2013

Bürgermeister sprechen mit Justizminister über JVA-Suchlauf

In Stuttgart trafen sich heute Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon und sein Tuninger Amtskollege Jürgen Roth mit Justizminister Rainer Stickelberger um mit ihm über das Suchlaufverfahren für den Standort einer neuen Justizvollzugsanstalt (JVA) zu sprechen.
Ein Bürger hatte dem Land ein entsprechendes Grundstück auf der Gemarkungsgrenze von Tuningen und Weigheim, einer Ortschaft Villingen-Schwenningens, angeboten.

„Das Gespräch mit Herrn Stickelberger war sehr konstruktiv und aufschlussreich", so der Tuninger Bürgermeister Jürgen Roth. „Es ist gut, dass dieser Austausch zwischen dem Land und den Kommunen stattfinden", meinte Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon.

Bei dem Treffen skizzierte Justizminister Stickelberger die Rahmenbedingungen zur Vorbereitung weiterer Planungsschritte des Landes. Demnach wird der Standort Villingen-Schwenningen/Tuningen in den nächsten Wochen weiter auf seine Eignung untersucht und evaluiert. Zudem soll die Öffentlichkeit kontinuierlich über die weiteren Schritte bei der Standortsuche informiert und in den Informationsaustausch mit einbezogen werden. Angedacht sind hierbei beispielsweise eine Besichtigung der Justizvollzugsanstalt in Offenburg, an der Gemeinderäte und Bürger teilnehmen können sollen, und eine Bürgerversammlung.

Bereits in diesem ersten Gespräch mit dem Minister konnten von Seiten der Bürgermeister viele Fragen, die in den letzten Wochen aus der Bürgerschaft an die Verantwortlichen herangetragen worden sind, offen angesprochen werden. „Der Minister und die Vertreter des Ministeriums haben uns dabei außerordentlich offen, hilfsbereit und transparent geantwortet", so der Bürgermeister.
Beide werden in den nächsten Wochen die Information der Bürgerschaft auf unterschiedlichen Wegen vorantreiben und dabei auch auf die Informationsangebote aus dem Justizministerium jederzeit zurückgreifen können. Auch wurde abgestimmt, das Verfahren gegenüber der Nachbargemeinde Trossingen/Schura transparent zu machen.

„Der Minister hat uns zugesichert, den sicherlich noch langen Weg mit uns gemeinsam aktiv gestalten zu wollen" sagten die Bürgermeister. 

Infoschreiben des Justizministers Stickelberger MdL, 18.01.2013

Pressemitteilung Gemeinde Tuningen, 21.12.2012

Wie aus der Pressemitteilung vom 19.12.2012 ersichtlich, plant das Land auf der Gemarkung Tuningen/Weigheim den Neubau einer Jusitvollzugsanstalt für rund 400 bis 500 Gefangene, sowie ca. 250 Arbeitsplätze. Aufgrund des Angebotes eines Eigentümers und des  durchgeführten Suchlaufs der Landesverwaltung wurde dieser Bereich nun von der Landesregierung als "bevorzugt" ausgewählt.

 Heute Morgen teilte uns der Justizminister des Landes Herr Stickelberger (MdL) diese Entscheidung der Minister Dr. Schmid und Stickelberger und Herrn Ministerpräsident Kretschmann mit. In dem Gespräch bestätigte der Justizminister, dass er gerne bereit ist, die Sachdiskussion über das Für und Wider eines Gefängnisses auch selbst vor Ort im Gemeinderat zu führen. Weiterhin erkennt er an, dass die grundsätzliche Entscheidung im Rahmen der Bauleitplanung in den jeweiligen Gemeinderäten getroffen wird

Auch bot er an, dass entsprechende Informationsveranstaltungen und –fahrten durchgeführt werden, um die Konsequenzen einer Entscheidung von allen Seiten betrachten zu können. Eine entsprechende Unterstützung in dem Entscheidungsprozess sicherte er ebenfalls zu.

Ebenfalls fand ein Telefongespräch mit Herrn OB Dr. Kubon in der Sache statt, indem wir vereinbarten, in diesem Projekt abgestimmt vorzugehen. 

Im Januar werden wir, zusammen mit den Vertretern der Justizverwaltung die weiteren Schritte besprechen, um alle Beteiligten zu informieren. 

Zu betonen ist, dass noch keine Entscheidung in den Gremien getroffen wurde und dass die Landesregierung das Vorhaben gegen den Willen der Kommune nicht durchsetzen kann. Wir werden uns mit dem Thema in aller Ruhe beschäftigen und nach Kenntnis der erforderlichen Für- und Wider-Argumente in die nächste Phase des Entscheidungsprozesses einsteigen. Auch wird die Bevölkerung ausreichend Möglichkeit erhalten, sich zu informieren und sich ein Bild von dem Projekt und den möglichen Auswirkungen auf die Gemeinde machen zu können.

Wir haben hierfür bereits jetzt schon eine eigene Rubrik im Amtsblatt und auf der Homepage eingerichtet, um von Anfang an umfassend zu informieren.

Pressemitteilung Landesverwaltung, 19.12.2012

Standortsuchlauf für neue Justizvollzugsanstalt im Raum Rottweil, Donaueschingen, Tuttlingen
Weitergehende Prüfung der am besten geeigneten Standorte vereinbart 

Das Land plant im Raum Rottweil, Donaueschingen, Tuttlingen den Neubau einer Justizvollzugsanstalt für rund 400 bis 500 Gefangene. Um dafür einen geeigneten Standort zu finden, wurde in diesem Jahr ein neuer Suchlauf durchgeführt. In diesem - verantwortet vom Amt Konstanz von Vermögen und Bau Baden-Württemberg - waren zehn Standorte voruntersucht worden. Sie waren von Städten und Gemeinden sowie Privatpersonen eingebracht worden. Entsprechend der Rangfolge des Ergebnisses dieses Suchlaufs sind Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid sowie Justizminister Rainer Stickelberger an diesem Mittwoch (19. Dezember 2012) überein-gekommen, in erster Linie die beiden erstplatzierten Standorte Tuningen und Weigheim näher zu untersuchen. Danach sollen vier Standorte auf dem Gebiet der Stadt Rottweil und - aus Konversionsgesichtspunkten - auch der Standort Meßstetten einer näheren Prüfung unterzogen werden. Die Standortvorschläge Rottenburg (weitere Haftanstalt), Hechingen und Dietingen (Kreis Rottweil) werden nicht weiter verfolgt.

"Mit diesem Schritt machen wir den Entscheidungsprozess transparent. Wir wollen die Standortsuche im engen Einverständnis mit den betroffenen Kommunen regeln. Dabei sollen auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden", so der Ministerpräsident.  Durch den Neubau können wir kleinere unwirtschaftliche Standorte aufgeben und schaffen die Voraussetzungen für einen modernen Strafvollzug", erklärte Schmid. Justizminister Stickelberger sagte: „Neue, moderne Justizvollzugsanstalten bieten uns die Möglichkeit, ausreichend Behandlungsangebote für die Gefangenen anzubieten und damit die Resozialisierung weiter zu stärken. Gleichzeitig können wir in neuen Bauten zeitgemäße Sicherheitsstandards gewährleisten." 

Standort
Überlegungen, im Großraum Rottweil eine neue Justizvollzugsanstalt zu bauen, gibt es seit Jahrzehnten. Konkret wurden die Planungen im Zusammenhang mit dem Haftplatzentwicklungsprogramm „Justizvollzug 2015" des Finanz- und des Justizministeriums Baden-Württemberg, das im Jahr 2007 beschlossen wurde. Ziel des Programms ist eine Strukturverbesserung und Schaffung von verfas-sungskonformen Haftbedingungen. Denn noch gibt es im Land viele kleinere, alte Justizvollzugsanstalten. Diese sollen geschlossen und durch zeitgemäße, personalwirtschaftlich effektivere Anstalten ersetzt werden. Schwerpunkte des Haftplatzentwicklungsprogramms sind die mittlerweile fertiggestellte Justizvollzugsanstalt in Offenburg und ein Neubau im Raum Rottweil, Donaueschingen, Tuttlingen. Der Fokus auf dieses Gebiet ergibt sich daraus, dass für den Bereich der Landgerichte Konstanz, Rottweil, Hechingen und Waldshut-Tiengen eine größere Justizvollzugsanstalt fehlt. Vor allem längere Freiheitsstrafen können in den bestehenden kleineren Einrichtungen nicht vollzogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings eine regional ausgerichtete Unterbringung von Strafgefangenen angemahnt. 

Suchlaufverfahren
Zunächst war der Neubau am Standort Stallberg (Rottweil) aufgrund von Baugrunduntersuchungen im Jahr 2008 als ungeeignet verworfen wurde. Anschließend fiel die Wahl auf ein von der Stadt Rottweil vorgeschlagenes Grundstück im Gewann „Bitzwäldle" nordöstlich von Rottweil. Aus einer Bodenuntersuchung im Frühjahr 2010 ergab sich die grundsätzliche Geeignetheit als Baugrund. Eine Bür-gerinitiative wendet sich gegen diesen Standort. Im Februar 2012 wurde ein neuer Standortsuchlauf begonnen. Daraus ergaben sich insgesamt zwölf Vorschläge. Sieben davon von Privatpersonen und fünf von Kommunen. Zwei Vorschläge mussten ausgeschlossen werden, weil die Verkaufsbereitschaft des Eigentümers fehlte bzw. das Grundstück zu klein war. 

Vorgaben für den Suchlauf
Der Neubau einer Justizvollzugsanstalt ist aus vollzuglichen Gründen im Raum Rottweil-Donaueschingen-Tuttlingen geboten. Nicht um zusätzliche Haftplätze zu schaffen, da angesichts der in jüngerer Zeit zurückgegangenen Belegung im Justizvollzug ein zusätzlicher Haftplatzbedarf nicht besteht. Die Notwendigkeit dieser neuen Anstalt beruht vielmehr auf verfassungsrechtlichen Vorgaben - im Kern geht es um die heimatnahe Unterbringung von Gefangenen aus den Landgerichtsbezirken Hechingen, Rottweil, Waldshut-Tiengen und Konstanz. Dazu kommt die Erfordernis einer strukturellen Verbesserung des baden-württembergischen Justizvollzugs und seiner wirtschaftlichen Optimierung.  Daneben gibt es bauliche Gesichtspunkte. Dazu gehört:

  • Lage des Grundstücks und seine Verkehrsanbindung
  • Bebaubarkeit des Grundstücks
  • Erschließungstauglichkeit
  • Naturschutzrecht
  • Möglichkeit, kommunalpolitisches Einverständnis zu erzielen