Aktuelle Meldungen
Erhöhung der Hundesteuer und Grundsteuer ab 01.01.2026
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 06.11.2025 und am 20.11.2025 nach intensiven Beratungen beschlossen, die Hundesteuer zur erhöhen und den Hebesatz der Grundsteuer B von 244 v.H. auf 280 v.H. anzuheben.
Der Gesamtergebnishaushalt der Gemeinde Tuningen kann derzeit nicht ausgeglichen werden. Nach den Vorgaben des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens ist die Gemeinde verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt sicherzustellen.
Da viele Einnahmen nicht von der Gemeinde beeinflusst werden können und Einsparungen bereits geprüft und teilweise umgesetzt wurden, blieb als eine der wenigen Stellschrauben die Anpassung der Hundesteuer und des Grundsteuerhebesatzes.
Die zusätzlichen Einnahmen dienen dazu, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Gemeinde weiterhin zuverlässig erfüllen zu können – etwa in den Bereichen Infrastruktur, Kinderbetreuung, Bildung und Sicherheit.
Wir verstehen, dass die Erhöhung für viele Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche Belastung darstellt, und nehmen die geäußerte Kritik sehr ernst. Der Gemeinderat und die Verwaltung haben sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Sie ist jedoch notwendig, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde langfristig zu sichern.
Die beschlossene Hebesatzsatzung und Hundesteuersatzung ist auf der Homepage der Gemeinde Tuningen (www.tuningen.de; Rathaus und Service – Satzungen) einsehbar.
Der Gemeinderat und die Verwaltung werden die finanzielle Entwicklung der Gemeinde weiterhin aufmerksam verfolgen und sich auch künftig bemühen, Belastungen für Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten.
Wir danken für Ihr Verständnis für diese notwendige Entscheidung.
Ihre Gemeindeverwaltung

