Formulare Rathaus
Online ausfüllen, ausdrucken, absenden!
Verehrte Bürgerin, verehrter Bürger der Gemeinde Tuningen, wir stellen Ihnen nachstehende Formulare online zur Verfügung. Sie können die Formulare bequem von zu Hause ausfüllen und ausdrucken. Zusätzlich benötigen wir Ihre Unterschrift.
Sie können jedoch auch gerne bei der Gemeindeverwaltung vorbeischauen und dort Ihre Formulare alleine oder gemeinsam mit dem zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin ausfüllen.
Allgemeine Vordrucke
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (PDF-Dokument, 190,36 KB, 07.11.2018)
- Antrag Grundbucheinsicht (PDF-Dokument, 179,37 KB, 29.04.2020)
- Antrag auf Genehmigung von Aufgrabungen (PDF-Dokument, 280,84 KB, 13.09.2022)
- Einzugsermächtigung (PDF-Dokument, 87,89 KB, 05.08.2020)
- Hundesteuerformular Anmeldung (PDF-Dokument, 184,14 KB, 05.08.2020)
- Hundesteuerformular Abmeldung (PDF-Dokument, 185,56 KB, 25.06.2020)
- Hundesteuerbefreiung (PDF-Dokument, 422,67 KB, 13.09.2022)
- Unterwasserzählereinbau - Garten (PDF-Dokument, 55,10 KB, 07.11.2018)
- Wasserzähler-Ablesung (PDF-Dokument, 55,10 KB, 07.11.2018)
Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Antrag auf Gestattung nach § 12 GastG (PDF-Dokument, 13,67 KB, 07.11.2018)
- Reisegewerbekarte (PDF-Dokument, 136,92 KB, 07.11.2018)
- Anmeldung Gewerbe (PDF-Dokument, 691,00 KB, 31.05.2022) (Gebühr: 20 €)
- Abmeldung Gewerbe (PDF-Dokument, 661,07 KB, 31.05.2022) (Gebühr: 10 €)
- Ummeldung Gewerbe (PDF-Dokument, 670,49 KB, 31.05.2022) (Gebühr: 15 €)
- Anmeldung Branchenverzeichnis (PDF-Dokument, 37,79 KB, 31.05.2022)
Melderecht
Personalausweis- und Passwesen
Wohnberechtigungsschein (WBS): Ausstellung
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Die in Baden-Württemberg ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
- gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenfrei.
Formulare zum Download:
Adobe Reader
Den zum Betrachten von PDF-Dateien notwendigen Adobe Reader können Sie ganz einfach auf den Seiten von Adobe herunter laden.