Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Erolzheim

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Tuningen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo Gemeinde Tuningen
Seite drucken

Dienstleistungen

Ausfuhr von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU beantragen

Für die grenzüberschreitende Ausfuhr (Verbringung) von sogenannten „grünen“ Abfällen zur Verwertung innerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie keine behördliche Genehmigung (Notifizierung). Es gelten jedoch strenge allgemeine Informationspflichten.

Achtung: Wenn Sie "grüne Abfälle" in Nicht-EU-Länder ausführen möchten, sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Lassen Sie sich dort über die geltenden Bestimmungen informieren.

Für Abfälle der Gelben Abfallliste und alle anderen Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind, muss immer ein Notifizierungsverfahren durchgeführt werden.

Das Verfahren wird nach der EU-Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1157) elektronisch abgewickelt. Sie müssen die Transportdaten im zentralen europäischen System DIWASS (Digital Waste Shipment System) erfassen. Das Ausfüllen des papierbasierten Formulars entfällt. Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise zum Verfahrensablauf in der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2026.

Voraussetzungen

Die Abfälle sind

  • zur Verwertung bestimmt,
  • in der Grünen Abfallliste aufgeführt und
  • die Abfallmenge beträgt mehr als 20 Kilogramm.

Verfahrensablauf

Die digitale Abwicklung der Verbringung erfolgt in diesen Schritten:

Sie müssen als Exporteur mit dem Empfänger der Abfälle einen rechtsgültigen Entsorgungsvertrag abschließen, der auch zur Rücknahme der Abfälle verpflichtet, falls die beabsichtigte Entsorgung nicht abgeschlossen werden kann oder die Verbringung illegal war.

Melden Sie sich im elektronischen System an und tragen Sie alle Transportdaten online in das Dokument nach Anhang VII ein. Senden Sie die Daten zwingend vor Beginn des Transports über das System ab.

Stellen Sie sicher, dass die Daten während des Transports digital abrufbar sind (oder bis zum 31.12.2026 als Papierausdruck mitgeführt werden - siehe Hinweis unten).

Die Empfangsanlage quittiert den Eingang der Abfälle innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt elektronisch im System. Die Anlage bestätigt die erfolgreiche Verwertung der Abfälle spätestens 30 Tage nach Abschluss des Verfahrens digital im System.

Hinweis zur Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2026:

Aufgrund der Verzögerung technischer Dokumentationen steht das digitale System DIWASS derzeit noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Für die Verbringung "grün" gelisteter Abfälle ist daher bis einschließlich 31. Dezember 2026 weiterhin die Papierform des Anhang VII-Dokumentes und der weiteren nach Artikel 18 (EU) 2024/1157 für eine solche Verbringung erforderlichen Unterlagen möglich. Der damit verbundene Verstoß gegen die seit dem 21. Mai 2026 geltende Pflicht zur elektronischen Führung der Dokumente wird durch die zuständigen Behörden vorübergehend nicht beanstandet. Bei der vorübergehenden Verwendung des papier-gebundenen Verfahrens sind die seit dem 21. Mai 2026 in der Verordnung (EU) 2024/1157 vorgeschriebenen Unterlagen zu verwenden. Nähere Informationen zum Verfahren in der Übergangszeit finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Fristen

Die Datenübermittlung muss zwingend vor Beginn des eigentlichen Transports abgeschlossen sein.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Dokument nach Anhang VII. Die Übermittlung der transportbezogenen Abfalldaten erfolgt elektronisch direkt über das zentrale europäische Portal DIWASS (beziehungsweise während der Übergangsphase bis zum 31.12.2026 als ausgedrucktes Dokument).
  • Rechtsgültiger Entsorgungsvertrag zwischen dem Veranlasser der Verbringung (Exporteur) und dem Empfänger (Verwertungsanlage). Dieser muss zwingend die rechtlichen Klauseln zur Rücknahmepflicht bei illegalen Verbringungen enthalten.
  • Nachweis der Hauptidentifikationsnummer, Angabe der EORI-Nummer (für den europaweiten Datenabgleich im DIWASS-System) oder alternativ der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer. Ohne diese verifizierte Kennung ist eine digitale Erfassung des Transports nicht möglich.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Sobald Sie das Dokument nach Anhang VII vollständig im System DIWASS erfasst und abgesendet haben, ist der Vorgang sofort aktiv. Der Transport kann direkt im Anschluss beginnen.

Sonstiges

Abfälle dürfen nur über bestimmte Zollstellen ein- und ausgeführt werden.
Eine Liste aller infrage kommenden Zollstellen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Rechtsbehelf

kein

Zuständigkeit

  • für die Hinterlegung der notwendigen Informationen und Abgabe der notwendigen Erklärungen im digitalen System DIWASS sowie Abschluss des rechtsgültigen Entsorgungsvertrages: der Exporteur und der Empfänger der Abfälle beziehungsweise der Betreiber der Entsorgungsanlage
  • für die Sicherstellung der digitalen Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen während des Transports: der Transporteur

Freigabevermerk

25.08.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg