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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Erolzheim

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

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  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Tuningen
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Volkshochschule

Anmeldung & Bezahlung der VHS-Kurse

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie sich zu einem VHS-Kurs anmelden können.

Wählen Sie:

  • persönlich jeden Dienstag im Lebenshaus Ochsen Tuningen bei Frau Wölfle
  • telefonisch bei Frau Wölfle:
  • Telefonnummer: 01511 1189 656
  • Telefonische Anmeldung bei der vhs über die Hotline in VS:
  • Telefonnummer: 07720 82-3344
  • Internet-Anmeldung über:
  • vhs.villingen-schwenningen.de

Vorschläge, Anliegen, Beschwerden, Seminarbewertung

Sie haben Vorschläge, Anliegen oder Beschwerden? Oder möchten Sie ein Seminar bewerten?

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Unterrichtsräume

Die angebotenen Kurse und Veranstaltungen finden in verschiedenen Räumen statt:

  • Schule mit Eingang Schulstraße und Eingang Kantstraße
  • Sporthalle, Talstraße 13
  • VHS-Raum und Vereinsraum im kommunalen Kindergarten, Schulstraße 8

Ermäßigungen & Haftung

  • Nur für Jugendliche bis 18 Jahren
  • Für Arbeitslose (nur Leistungsbezieher mit schriftlichem Nachweis)
  • Bei Vorlage des Sozialpasses der Stadt Villingen-Schwenningen auf Nachfrage:
  • Telefonnummer: 07464 2644

Die Volkshochschule übernimmt keine Haftung gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern, insbesondere nicht für Unfälle. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Volkshochschule Villingen-Schwenningen.

Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten

Die Volkshochschule kann Veranstaltungen absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, wenn die von der Volkshochschule verpflichtete Kursleiterin/der Kursleiter aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Volkshochschule liegen (z.B. Krankheit), ausfällt.

Die Teilnehmer / die Teilnehmerin kann bei Veranstaltungen mit 4 und mehr Terminen bis spätestens vor Beginn des 2. Unterrichtstermins durch schriftliche Erklärung bei der jeweiligen Geschäftsstelle zurücktreten und erhält das einbezahlte Entgelt in voller Höhe zurück. Fernbleiben gilt nicht als Rücktritt! Volle Rückerstattung auch, wenn Veranstaltungen nicht zustande kommen.

Bei Veranstaltungen mit Anmeldeschluss (Vermerk bei Kursankündigung) und bei Kursen mit weniger als 4 Terminen ist ebenso wie bei Wochenendveranstaltungen und Exkursionen das Entgelt auch bei einmaligem Besuch fällig. Rücktritt ist nur bis zum Anmeldeschluss - in der Regel eine Woche vor Beginn - möglich. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann eine Ersatzperson stellen.

Das einbezahlte Entgelt wird anteilig zurückerstattet, wenn eine Veranstaltung während ihres Verlaufs durch die VHS abgebrochen werden muss, oder wenn im Härtefall (gegen Vorlage eines Attestes o. ä.) ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin den Kursbeginn abbrechen muss.

Ein Entgelt kann nur gegen Vorlage des quittierten Teilnehmerausweises zurückgezahlt werden.