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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Erolzheim

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Bodenrichtwerte

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses für den nordöstlichen Schwarzwald-Baar-Kreis hat ihren Sitz bei der Stadt Villingen-Schwenningen. Sie übernimmt als zentrale Ansprechpartnerin die Aufgaben der Stadtteile Villingen-Schwenningen und der Städte und Gemeinden des nordöstlichen Schwarzwald-Baar-Kreises. Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches führt der Gemeinsame Gutachterausschuss die Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Darüber hinaus erstellt er Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken.

Für Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis zu den üblichen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung zur Verfügung:

Bodenrichtwerte im Überblick

Bodenrichtwerte zum 01.01.2023

Der Gemeinsame Gutachterausschuss „Nordöstlicher Schwarzwald- Baar-Kreis“ hat in seiner Sitzung am 24.05.2023 gemäß den Bestimmungen der §§ 193 Abs. 3, 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 8 der Gutachterausschussverordnung vom 21. Dezember 2021  die neuen Bodenrichtwerte für die Jahre 2021 und 2022 zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2023 beschlossen. Diese sind unter dem folgenden Link abrufbar:

Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

Der Gemeinsame Gutachterausschuss „Nordöstlicher Schwarzwald- Baar-Kreis“ hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 gemäß den Bestimmungen der §§ 193 Abs. 3, 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 8 der Gutachterausschussverordnung vom 21. Dezember 2021 unter Auswertung der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte für die Jahre 2020 und 2021 zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022 beschlossen. Diese sind unter dem folgenden Link abrufbar:

Bodenrichtwerte zum 31.12.2020

Festlegung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020

Der Gutachterausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 folgende Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 festgelegt:

Bodenrichtwerte zum 31.12.2018

Festlegung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018

Bodenrichtwerte sind vorrangig im Vergleichsverfahren zu ermitteln. Die Bodenrichtwerte sind als ein Betrag in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche herzustellen.

Der Gutachterausschuss hat daher in seiner Sitzung am 09.05.2019 folgende Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 festgelegt:

Bodenrichtwerte 2018

I. Wohnbauflächen

  • Bauerwartungsland 26,- Euro / qm
  • Baugrundstücke (ebf) 130,- Euro / qm

II. Gewerbeflächen

  • Bauerwartungsland 19,50 Euro / qm
  • baureifes Land (ebf) 60,- Euro / qm

III. Landwirtschaftliche Flächen: 2,- Euro / qm

IV. Gartenland innerorts: 30,- Euro / qm

V. Verkehrsflächen innerorts: 55,- Euro / qm

Richtwerte sind durchschnittliche Werte für Grundstücke. Sie entsprechen nicht ohne weiteres dem Verkehrswert eines speziellen Grundstücks, da Grundstücksbeschaffenheit, Lage, Bebauungsmöglichkeit und Erschließungszustand unterschiedlich sein können. Der Verkehrswert kann deshalb vom Bodenrichtwert abweichen. Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sie stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar.
Der Gutachterausschuss

Bodenrichtwerte zum 31.12.2016

Festlegung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016

Bodenrichtwerte sind vorrangig im Vergleichsverfahren zu ermitteln. Die Bodenrichtwerte sind als ein Betrag in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche herzustellen.

Der Gutachterausschuss hat daher in seiner Sitzung am 27.06.2017 folgende Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016 festgelegt:

Bodenrichtwerte 2016

I. Wohnbauflächen

  • Bauerwartungsland 26,- Euro / qm
  • Baugrundstücke (ebf) 130,- Euro / qm

II. Gewerbeflächen

  • Bauerwartungsland 19,50 Euro / qm
  • baureifes Land (ebf) 60,- Euro / qm

III. Landwirtschaftliche Flächen: 2,- Euro / qm

IV. Gartenland innerorts: 30,- Euro / qm

V. Verkehrsflächen innerorts: 55,- Euro / qm

Richtwerte sind durchschnittliche Werte für Grundstücke. Sie entsprechen nicht ohne weiteres dem Verkehrswert eines speziellen Grundstücks, da Grundstücksbeschaffenheit, Lage, Bebauungsmöglichkeit und Erschließungszustand unterschiedlich sein können. Der Verkehrswert kann deshalb vom Bodenrichtwert abweichen. Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sie stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar.
Der Gutachterausschuss