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Bebauungsplan „Dengenstraße Nord“ mit örtlichen Bauvorschriften - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Tuningen hat am 21.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Dengenstraße Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur geordneten weiteren baulichen Entwicklung als dörfliches Wohngebiet durch Nachverdichtung, Baulückenbebauung, Sicherung von Frei- und Grünflächen sowie Ordnung des ruhenden Verkehrs geschaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den umrandeten Bereich im folgenden Plan.
Zur Sicherung der Planung hat der Gemeinderat am 21.07.2022 für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Dengenstraße Nord“ eine Veränderungssperre nach § 16 BauGB beschlossen.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind wird abgesehen.
Zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf zur Bebauungsplanung in der Zeit vom
20.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023
im Rathaus Tuningen, Auf dem Platz 1, 78609 Tuningen, Zimmer 4 während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Alle Unterlagen stehen zudem zum Download bereit.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
Öffentliche Informationsveranstaltung am 28.03.2023
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung findet am Dienstag, 28.03.2023, um 18.00 Uhr im Sitzungssaal Ochsen eine Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan „Dengenstraße Nord“ statt.
Die Öffentlichkeit ist dazu herzlich eingeladen.