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Wissenswertes zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet.
Hierzu sind umfangreiche Vorarbeiten notwendig. Unter anderem müssen über die sogenannte "Feststellungserklärung" die Grundsteuerwerte zum 01.01.2022 neu festgestellt werden.
Alle Grundstückseigentümer*innen sind daher verpflichtet im Zeitraum vom 01.07. bis 31.10.2022 eine elektronische Feststellungserklärung abzugeben.
Am 13.10.2022 haben sich die Finanzminister der Länder darauf verständigt die Abgabefrist bis zum 31.01.2023 zu verlängern!
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Alexandra Falbe unter Telefonnummer: 07464 9861-27 oder a.falbe(@)tuningen.de wenden. Oder persönlich hier im Rathaus, Zimmer 9 vorsprechen.
Wichtige und hilfreiche Informationen finden Sie hier:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu
https://www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY
BORIS-BW:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&lang=de (Richtwerte pro Zone)
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?lang=de (Richtwerte pro Grundstück)
- Wissenswertes zur Grundsteuerreform
- Informationsflyer zur Grundsteuerreform
- Anleitung zur Erklärungsabgabe im ELSTER für Grundsteuer B
- Anleitung zur Erklärungsabgabe im ELSTER für Grundsteuer A