Bodenrichtwerte: Gemeinde Tuningen

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Bodenrichtwerte

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Bodenrichtwerte

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses für den nordöstlichen Schwarzwald-Baar-Kreis hat ihren Sitz bei der Stadt Villingen-Schwenningen. Sie übernimmt als zentrale Ansprechpartnerin die Aufgaben der Stadtteile Villingen-Schwenningen und der Städte und Gemeinden des nordöstlichen Schwarzwald-Baar-Kreises. Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches führt der Gemeinsame Gutachterausschuss die Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Darüber hinaus erstellt er Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken.

Für Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis unter der Telefonnummer: Telefonnummer: 07720/ 82 4554 oder unter Gutachterausschuss(@)villingen-schwenningen.de zu den üblichen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung zur Verfügung.

Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.

Bodenrichtwerte zum 01.01.2023

Der Gemeinsame Gutachterausschuss „Nordöstlicher Schwarzwald- Baar-Kreis“ hat in seiner Sitzung am 24.05.2023 gemäß den Bestimmungen der §§ 193 Abs. 3, 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 8 der Gutachterausschussverordnung vom 21. Dezember 2021  die neuen Bodenrichtwerte für die Jahre 2021 und 2022 zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2023 beschlossen. Diese sind unter dem folgenden Link abrufbar:

https://apps.villingen-schwenningen.de/portal/apps/webappviewer/index.html?id=90008b38e8854fb292cf8b202fda97ab

oder

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&commune=Tuningen

Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

Der Gemeinsame Gutachterausschuss „Nordöstlicher Schwarzwald- Baar-Kreis“ hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 gemäß den Bestimmungen der §§ 193 Abs. 3, 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 8 der Gutachterausschussverordnung vom 21. Dezember 2021 unter Auswertung der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte für die Jahre 2020 und 2021 zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022 beschlossen. Diese sind unter dem folgenden Link abrufbar:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&commune=Tuningen

Bodenrichtwerte zum 31.12.2020

Festlegung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020

Der Gutachterausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 folgende Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 festgelegt:

Bodenrichtwerttabelle

Bodenrichtwertekarte

Bodenrichtwerte zum 31.12.2018

Festlegung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018

Bodenrichtwerte sind vorrangig im Vergleichsverfahren zu ermitteln. Die Bodenrichtwerte
sind als ein Betrag in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche herzustellen.

Der Gutachterausschuss hat daher in seiner Sitzung am 09.05.2019 folgende
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 festgelegt:

B O D E N R I C H T W E R T E  2 0 1 8

I. Wohnbauflächen
Bauerwartungsland 26,- Euro / qm
Baugrundstücke (ebf) 130,- Euro / qm

II. Gewerbeflächen
Bauerwartungsland 19,50 Euro / qm
baureifes Land (ebf) 60,- Euro / qm

III. Landwirtschaftliche Flächen 2,- Euro / qm

IV. Gartenland innerorts 30,- Euro / qm

V. Verkehrsflächen innerorts 55,- Euro / qm

Richtwerte sind durchschnittliche Werte für Grundstücke. Sie entsprechen nicht ohne
weiteres dem Verkehrswert eines speziellen Grundstücks, da Grundstücksbeschaffenheit,
Lage, Bebauungsmöglichkeit und Erschließungszustand unterschiedlich sein können. Der
Verkehrswert kann deshalb vom Bodenrichtwert abweichen. Die Bodenrichtwerte haben
keine bindende Wirkung, sie stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar.
Der Gutachterausschuss

Bodenrichtwerte 2018

Bodenrichtwerte zum 31.12.2016

Festlegung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016

Bodenrichtwerte sind vorrangig im Vergleichsverfahren zu ermitteln. Die Bodenrichtwerte sind als ein Betrag in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche herzustellen.

Der Gutachterausschuss hat daher in seiner Sitzung am 27.06.2017 folgende Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016 festgelegt:

Bodenrichtwerte 2016

I. Wohnbauflächen

Bauerwartungsland 26,- Euro / qm

Baugrundstücke (ebf) 130,- Euro / qm

II. Gewerbeflächen

Bauerwartungsland 19,50 Euro / qm

baureifes Land (ebf) 60,- Euro / qm

III. Landwirtschaftliche Flächen 2,- Euro / qm

IV. Gartenland innerorts 30,- Euro / qm

V. Verkehrsflächen innerorts 55,- Euro / qm

Richtwerte sind durchschnittliche Werte für Grundstücke. Sie entsprechen nicht ohne weiteres dem Verkehrswert eines speziellen Grundstücks, da Grundstücksbeschaffenheit, Lage, Bebauungsmöglichkeit und Erschließungszustand unterschiedlich sein können. Der Verkehrswert kann deshalb vom Bodenrichtwert abweichen. Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sie stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Der Gutachterausschuss

Bodenrichtwerte 2016