Lebenslagen: Gemeinde Tuningen

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Volltextsuche

Geomap
Lebenslagen

Hauptbereich

Anerkennung im Schul-/Hochschulbereich

In Baden-Württemberg können Sie ausländische Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen.

Diese bewertet sie daraufhin, ob Vergleichbarkeit mit einem deutschen Schulabschluss besteht, z.B. Hauptschul- und Realschulabschluss, Hochschulreife.

Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind asylberechtigt oder staatenlos und möchten Sie an einer Hochschule studieren, wenden Sie sich bei Fragen zur Zeugnisanerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen an nachfolgend genannte Stellen:

  • Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen richten Sie direkt an Ihre Wunschhochschule. Diese prüft die Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.
  • Für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften wenden Sie sich an das Studienkolleg Konstanz. Dieses prüft und bestätigt Ihre Hochschulzugangsqualifikation sowie den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse.
  • Für ein Studium an einer Kunst- und Musikhochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart.
  • Für ein Studium an der Dualen Hochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Zentrale Auslandskoordinationsstelle der Dualen Hochschule in Stuttgart.

Für die Fächer Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie erfolgt die Bewerbung für EU- und EWR-Bürger (Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sind neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen) zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung. In Deutschland lebende Staatsangehörige aller anderen Länder bewerben sich ebenfalls über dieses Verfahren, wenn mindestens ein Elternteil EU- bzw. EWR-Bürger ist oder sie mit einem EU- bzw. EWR-Bürger verheiratet sind bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Die Hochschulzugangsqualifikation wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von der Stiftung für Hochschulzulassung geprüft.

Alle anderen Bewerber für die genannten Fächer wenden sich direkt an die jeweilige Hochschule bzw. an uni-assist in Berlin, sofern die Wunschuniversität sich dem Verfahren von uni-assist angeschlossen hat. Uni-assist ist eine Serviceeinrichtung, die im Auftrag verschiedener Hochschulen eine gebührenpflichtige Vorprüfung ausländischer Bildungsnachweise vornimmt.

Für die Prüfung Ihrer Bildungsnachweise müssen Sie amtlich beglaubigte Fotokopien der originalsprachlichen Zeugnisse und der Übersetzungen Ihrer Zeugnisse einreichen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzern oder -übersetzerinnen gefertigt werden. Was Sie sonst noch benötigen, erfahren Sie bei den zuständigen Stellen. Übersetzungen ins Deutsche, die im Ausland gefertigt worden sind, müssen dort von der deutschen Botschaft oder von einem deutschen Konsulat legalisiert worden sein.

Hinweis: Gehen Sie derzeit noch zur Schule und möchten die Einstufung in eine Klassenstufe prüfen lassen? Dann können Sie Ihre bisherigen schulischen Leistungen nicht in einem behördlichen Verfahren anerkennen lassen. Über die Einstufung entscheidet die Schulleitung der Schule in Deutschland, die der Schüler oder die Schülerin besuchen möchte. Die Entscheidung findet in Absprache mit der örtlichen Schulbehörde, dem Schüler oder der Schülerin sowie den Eltern statt.

Vertiefende Informationen

  • Stiftung für Hochschulzulassung
  • Allgemeine Informationen über die Schul- und Hochschulbildung in verschiedenen Ländern bietet das Informationssystem "anabin" der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Freigabevermerk

12.02.2024 Regierungspräsidium Stuttgart und das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg