Dienstleistungen: Gemeinde Tuningen

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Gymnasium - Kind für Aufnahme anmelden

Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte.

Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
  • seine Lernpotenziale.

Gemeinsam mit der Grundschulempfehlung erhalten Sie auch die Halbjahresinformation der Klasse 4.

Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Kind bei dem gewünschten Gymnasium anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.

Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.

Fristen

Anmeldetermine für das Schuljahr 2024/2025:

  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Dienstag, 05. März bis Freitag, 08. März 2024
  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch 10. April 2024

Unterlagen

  • Identitätsnachweis des Kindes, z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde
  • Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
  • Grundschulempfehlung

Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

das von Ihnen gewählte Gymnasium

Freigabevermerk

  • 19.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg